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  • Werner Sabitzer

Visionen und Strategien

Im September 1923 wurde in Wien die Internationale Kriminalpolizeiliche

Kommission gegründet, die spätere Interpol. Bei der Jubiläumsgeneralversammlung 2023 in Wien beschlossen die Delegierten die „Wiener Erklärung“ – mit fünf

vorrangigen Maßnahmen zur globalen Verbrechensbekämpfung.

Die Interpol-Gründungsstadt Wien war vom 28. November bis 1. Dezember 2023 Tagungsort der 91. Interpol-Generalversammlung. Rund 1.400 Delegierte, Regierungsvertreter und Gäste aus 161 Interpol-Mitgliedsländern, darunter fünf ehemalige Interpol-Präsidenten, nahmen an der größten bisher abgehaltenen Interpol-Generalversammlung teil, bei der das 100-jährige Bestandsjubiläum der Organisation gefeiert wurde, die im September 1923 als „Internationale Kriminalpolizeiliche Kommission“ in Wien gegründet worden ist.



Die Geschichte der Interpol. Im späten 19. Jahrhundert nahm die Zahl der grenzüberschreitend agierenden Kriminellen und Terroristen zu. Es bestand daher die Notwendigkeit einer verstärkten und institutionalisierten länderübergreifenden Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden. Kurzzeitig gab es Polizeivereine, in denen mehrere Staaten Polizeiinformationen austauschten. Bei einer Konferenz von Rom 1898 und bei der Folgekonferenz in St. Petersburg 1904 wurden (Geheim-)Abkommen für die internationale Bekämpfung des Anarchismus beschlossen. 1888 gründeten Rechtswissenschaftler die „Internationale Kriminalistische Vereinigung“ (IKV). Hauptziel war die Reform des Strafrechts und Strafvollzugs, um das auch international anwachsende Verbrechertum wirksamer bekämpfen zu können.

In Paris wurden 1904 und 1910 internationale Vertragswerke zur Bekämpfung des Mädchenhandels beschlossen. 1912 wurde bei der 1. internationalen Opiumkonferenz in Den Haag ein staatenübergreifendes Drogenkontrollabkommen beschlossen. Es fehlte aber eine institutionalisierte internationale Polizeikooperation, um die grenzüberschreitende Kriminalität wirksam bekämpfen und Verdächtige in einem anderen Staat festnehmen und ausliefern zu können.

Der 1. internationale kriminalpolizeiliche Kongress („Premier Congrès de Police Judiciaire Internationale“) im April 1914 in Monaco mit etwa 300 Delegierten war der erste Meilenstein in der Geschichte der weltweiten Polizeikooperation. Die Delegierten beschlossen die Einrichtung einer gemeinsamen Institution, die für die Zentralisierung von Auskünften und die Unterstützung der Polizeibehörden aller Länder zuständig ist. Zum geplanten Folgekongress im August 1916 in Bukarest kam es wegen des Ausbruchs des Ersten Weltkriegs nicht mehr. Nach dem Ersten Weltkrieg gab es mehrere Initiativen und Tagungen, um die internationale Polizei-Zusammenarbeit zu reglementieren, unter anderem 1922 und 1923 in New York.

 

IKPK-Gründung 1923. Der Durchbruch bei der Gründung einer internationalen Polizeiorganisation gelang beim 2. internationalen Polizeikongress vom 3. bis 7. September 1923 in Wien, zu dem Wiens Polizeipräsident Johann Schober eingeladen hatte. 138 Delegierte aus 20 Staaten nahmen teil. Schwerpunkte waren die zwischenstaatliche Amtshilfe der Sicherheitsbehörden, die Bekämpfung des internationalen Verbrechertums, die Auslieferung und Abschiebung von Kriminellen und die Einführung einer internationalen Verkehrssprache für die Polizei. Es gab kriminalwissenschaftliche Vorträge zu Themen wie die internationale Polizeizusammenarbeit, die Einrichtung eines internationalen Polizeibüros, die Tätigkeit von Polizeiattachés sowie die Bekämpfung des Alkoholismus, Morphinismus und Kokainismus.

Am Schlusstag wurde die permanente „Internationale Kriminalpolizeiliche Kommission in Wien“ – IKPK („Commission Internationale de Police Criminelle“) gegründet.

Hauptzweck der IKPK war laut § 1 der Geschäftsordnung „die Verbürgung und Ausgestaltung gegenseitiger weitestgehender Amtshilfe aller Sicherheitsbehörden im Rahmen der in den einzelnen Staaten bestehenden Gesetze“ (§ 1a) sowie „die Sorge für die Schaffung und Ausgestaltung aller Einrichtungen, welche geeignet sind, den Kampf gegen das gemeine Verbrechertum erfolgreich zu gestalten“ (§ 1b). In der Geschäftsordnung wurden bereits zwei fundamentale Prinzipien verankert, die noch heute gültig sind – der Vorbehalt des nationalen Rechts und die Beschränkung der Zusammenarbeit auf Delikte des Strafrechts.

Es entstanden die „Internationale Zentralstelle zur Bekämpfung der Geldzeichen-, Scheck- und Wertpapierfälschungen“, die „Internationale Kriminalpolizei“, die „Internationalen-Evidenz“ (Nachrichtendienst über internationale Straftäter), die „Internationale Aussendung von Fingerabdrücken und Lichtbildern internationaler Verbrecher“ und die „Internationale Zentralstelle zur Bekämpfung der Passfälschungen“. Jedes Land konnte mindestens einen Vertreter in die IKPK entsenden. Angedacht war, Esperanto als internationale Verkehrssprache der Polizei einzuführen. Die Kunstsprache war aber noch zu wenig verbreitet.

Sitz der IKPK war Wien. In der Polizeidirektion am Schottenring wurde ein „Internationales Büro“ eingerichtet. Johann Schober wurde Präsident und Oskar Dressler Sekretär der neuen Organisation. Es gab sechs Vizepräsidenten.

1927 begannen die Vorarbeiten für ein internationales Polizeifunknetz. Im November 1929 wurde der internationale Polizeifunkverkehr zwischen Österreich, dem Deutschen Reich, Polen und der Tschechoslowakischen Republik aufgenommen.

Die IKPK gab regelmäßig die Publikation „Contrefaçons et Falsification“ in vier Sprachen heraus. Beschrieben wurden gefälschte Banknoten und Münzen sowie für Vergleichszwecke echte Zahlungsmittel und Reiseschecks. Die Publikation richtete sich an Bankinstitute und Fachdienststellen der Strafverfolgungsbehörden.

Die Kommission hatte Beobachterstatus bei der Abfassung des Abkommens zur Bekämpfung der Falschmünzerei durch den Völkerbund, des Vorläufers der Vereinten Nationen und beteiligte sich an den Arbeiten am Abkommen über die Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels vom Juni 1936.

Die Folgekonferenz der IKPK im Mai 1924 fand wieder in Wien statt. Die weiteren Generalversammlungen waren in Wien (April 1926), Berlin (September 1926), Amsterdam (Juli 1927), Bern (September 1928), Wien (Jänner 1930), Antwerpen (September 1930), Paris (September 1931), Rom (Oktober 1932), Wien (September 1934), Kopenhagen (Juni 1935), Belgrad (Mai/Juni 1936), London (Juni 1837) und Bukarest (Juni 1938). Danach gab es wegen des Ausbruchs des Zweiten Weltkriegs bis zur Wiedergründung 1946 keine Generalversammlungen mehr.

Sekretär Oskar Dressler gliederte die IKPK in die Abteilungen Falschgeld, Daktyloskopie, Passfälschung, illegaler Drogenhandel und Schwerverbrechen. Offizielle Sprache war Französisch, man verständigte sich auch in Deutsch, Englisch und Italienisch.

Dressler gründete in Anlehnung an die Fachzeitschrift „Öffentliche Sicherheit“ die IKPK-Publikation „International Public Safety/Internationale Öffentliche Sicherheit“. Das Magazin erschien ab Jänner 1925 zweimal im Monat in deutscher, englischer, französischer, und italienischer Sprache. Veröffentlicht wurden internationale Haftbefehle, die Beschreibung von gefahndeten Rechtsbrechern und unbekannten Toten, Verzeichnisse gestohlener Gegenstände sowie Beiträge über die Organisation und Arbeit der Kommission. 1932 wurde mit der Änderung der Interpol-Statuten das Amt des „Generalsekretärs“ geschaffen, das der bisherige Sekretär Oskar Dressler übernahm. Dressler richtete die erste internationale kriminalpolizeiliche Informationssammlung ein – Verzeichnisse über grenzüberschreitend tätige Kriminelle, ergänzt mit Informationen aus den Interpol-Mitgliedsländern.

Ab 1925 wurden in den Mitgliedsländern Nationale Zentralbüros (NZB) als Schnittstellen zum Generalsekretariat in Wien eingerichtet, Belgien machte den Anfang. Nach dem Tod Schobers folgten die Wiener Polizeipräsidenten Franz Brandl (1932), Eugen Seydel (1934) und Michael Skubl (1935) als IKPK-Präsidenten nach.

 

IKPK in der NS-Diktatur. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialis­ten im März 1938 in Österreich wurde Wiens Polizeichef und IKPK-Präsident Dr. Michael Skubl zum Rücktritt gezwungen. Damals gab es 34 Mitgliedstaaten. Das Magazin „Internationale Öffentliche Sicherheit“ wurde in „Internationale Kriminalpolizei“ umbenannt. Oskar Dressler arrangierte sich mit den Nazis und durfte Generalsekretär der IKPK bleiben. Bei der IKPK-Generalversammlung 1938 in Bukarest wurde der von den neuen Machthabern zum kommissarischen Wiener Polizeipräsidenten ernannte, bereits schwerkranke Otto Steinhäusl neuer Präsident der IKPK.

Nach dem Ausbruch des Zweiten Weltkriegs bestand die Kommission weiter, jedoch war ihre Tätigkeit stark eingeschränkt. Nach Steinhäusls Tod im Juni 1940 wurde Reinhard Heydrich, Stellvertreter des Reichsführers-SS und Chefs der deutschen Polizei Heinrich Himmler, Interpol-Präsident. Er ließ die IKPK-Zentrale von Wien nach Berlin verlegen. In Berlin wurde ein „Internationales Büro“ eingerichtet, geleitet von Artur Nebe, dem Direktor des Reichskriminalpolizeiamts. In diesem Büro langten die Nachrichten der nationalen Zentralstellen der Mitgliedstaaten ein. SS-Standartenführer Karl Zindel wurde Heydrichs „Sonderbeauftragter“ für die IKPK. Generalsekretär Dressler führte zwar die laufenden Geschäfte weiter, war aber nur mehr ausführendes Organ des Sonderbeauftragten. Nach dem gewaltsamen Tod Heydrichs im September 1942 wurde Arthur Nebe mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Präsidenten der IKPK beauftragt. Im Jänner 1943 übernahm Ernst Kaltenbrunner die Leitung des Reichssicherheitshauptamts und damit auch das IKPK-Präsidentenamt. Im Lauf der Kriegsjahre ging die Tätigkeit der IKPK immer mehr zurück. 1944 schickten nur mehr wenige Mitgliedsländer Informationen an die Zentrale nach Berlin, darunter die Schweiz. 1945 kam die Tätigkeit der Kommission zum Erliegen. Oskar Dressler kehrte nach Wien zurück und blieb bis zur Neugründung der Interpol im Juni 1946 formell Generalsekretär der IKPK.

 

IKPK-Wiedergründung 1946. Belgiens Generalinspekteur für innere Sicherheit Florent E. Louwage initiierte eine internationale Polizeikonferenz vom 6. bis 9. Juni 1946 im Justizpalast in Brüssel, um die IKPK wieder aufzubauen – vorerst ohne Beteiligung von Deutschland und Österreich. Die 43 Delegierten aus 17 Staaten beschlossen neue Statuten. Louwage wurde zum Präsidenten und der Franzose Louis Ducloux zum Generalsekretär der wiedergegründeten IKPK gewählt. Es wurde ein „Exekutivkomitee“ eingerichtet, bestehend aus fünf Mitgliedern, die auf fünf Jahre gewählt wurden. Neuer Sitz der Organisation wurde Paris.

Als Telegrammadresse wählte man „Interpol“, das Kurzwort für „International Police“. Das Kürzel wurde am 22. Juli 1946 bei der Pariser Postverwaltung angemeldet. Bei der 16. IKPK-Generalversammlung 1947 beschlossen die Delegierten nach einem Vorschlag des Italieners Giuseppe Dosi, das Kürzel „Interpol“ als Telegramm- und Postadresse auch bei den nationalen Zentralbüros zu verwenden. In den Medien wurde der Begriff „Interpol“ immer mehr verwendet.

Österreich trat der internationalen Polizeiorganisation im Dezember 1947 wieder bei; Deutschland folgte 1952. 1949 erhielt die IKPK den Status einer beratenden Organisation der Vereinten Nationen. Seit 1950 werden das Emblem und die Flagge verwendet.

 

Neue Statuten, neuer Name. Bei der 25. Generalversammlung der IKPK 1956 in Wien beschlossen die Delegierten eine Neufassung der Statuten, die – von geringfügigen Änderungen abgesehen – heute noch gültig sind. Die Kommission erhielt die neue Bezeichnung „Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation“ (IKPO/Interpol). „Interpol“ wurde zur gängigen Bezeichnung für die Organisation.

1966 zog das Interpol-Generalsekretariat in ein neues Gebäude im Pariser Vorort Saint-Cloud. 1986 verübten Terroristen der „Action directe“ einen Anschlag auf das Gebäude; ein Polizist wurde verletzt. Seit 1989 befindet sich das Generalsekretariat in Lyon. Seit 1996 hat Interpol Beobachterstatus bei den Vereinten Nationen und seit Herbst 2004 gibt es bei den Vereinten Nationen in New York ein Interpol-Verbindungsbüro.

Im April 2015 wurde der „Interpol Global Complex for Innovation“ (IGCI) in Singapur eröffnet.

Hauptziel der Interpol ist die möglichst umfassende gegenseitige Unterstützung aller Polizeibehörden im Rahmen der national geltenden Gesetze und im Geiste der UN-Menschenrechtscharta. Die Zusammenarbeit unterliegt dem Verbot jeglicher Diskriminierung aus Gründen der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Sprache, der Religion, der politischen Überzeugung oder anderer Kriterien. Es gelten der Gleichheitsgrundsatz und das Prinzip der Unschuldsvermutung. Interpol ist keine „operationelle“ Einrichtung und hat keine eigenen Exekutivorgane. Die Strafverfolgung erfolgt in jedem Mitgliedsland nach deren Exekutivbefugnissen.

Schwerpunkte sind die Verbesserung der Polizeikooperation bei der Bekämpfung des Terrorismus, der organisierten Kriminalität und der Internetkriminalität. Interpol gibt Fahndungsausschreibungen heraus, führt Kriminalakten, Sammlungen und Dateien, erstellt Lagebilder und organisiert Analyseprojekte. Es gibt Konferenzen und Arbeitstagungen. Auf Ersuchen eines Mitgliedstaats stellt das Generalsekretariat Expertenteams zusammen. Interpol betreibt zahlreiche Datenbanken, etwa für gestohlene Kunstwerke, Kraftfahrzeuge und Reisedokumente. Die Kommunikation mit den Mitgliedstaaten erfolgt seit 2002 über das verschlüsselte Netz I-24/7.

Organe der IKPO-Interpol sind die Generalversammlung, das Exekutivkomitee, der Präsident und das Generalsekretariat. Generalsekretär ist seit 2014 Jürgen Stock (Deutschland). In der Generalversammlung werden alle wesentlichen strategischen und operativen Entscheidungen getroffen. Im November 2021 wurde Ahmed Naser Al-Raisi aus den Vereinigten Arabischen Emiraten zum Interpol-Präsidenten gewählt.

 

91. Generalversammlung 2023.  Alle Menschen sollen in Frieden und Sicherheit leben können. Das sei das gemeinsame Ziel, sagte Bundeskanzler Karl Nehammer bei der Eröffnung der Generalversammlung am 28. November 2023 in Wien. 100 Jahre nach der Gründung der Interpol habe sich die Kriminalität verändert. „Wir erleben neue Facetten von Terror, Extremismus, illegaler Migration und Schlepperei. Wir sehen vor allem in Zeiten wie diesen, dass internationale polizeiliche Zusammenarbeit wichtiger ist denn je“, betonte Nehammer. „Kriminalität kennt keine Grenzen, weder innerhalb Europas, noch auf anderen Kontinenten. Wir müssen mit aller Macht gegen die gemeinsamen Feinde ankämpfen – gegen organisierte Kriminalität, Terrorismus und Extremismus.“

Innenminister Gerhard Karner betonte die Wichtigkeit der transnationalen polizeilichen Kooperation: „Diese Generalversammlung ist eine Plattform zur Stärkung unserer Zusammenarbeit und für den gemeinsamen Kampf gegen die Kriminalität. Die Internetkriminalität, die brutale und menschenverachtende Schleppermafia, aber auch der Online-Missbrauch von Kindern stellen die Polizei weltweit vor riesige Herausforderungen.“

„Kein Land und keine Region sollte im Kampf gegen die Kriminalität zurückgelassen werden“, sagte Interpol-Präsident Ahmed Naser al-Raisi.

Die Delegierten analysierten die wachsende Bedrohung in verschiedenen Weltregionen und auf Kriminalitätsgebieten. Der Schwerpunkt liegt dabei in der Nutzung von Technologie und neuen Kooperationssystemen. Der Inselstaat Palau wurde als 196. Mitglied in die Interpol aufgenommen.

 

Wiener Erklärung. Die Delegierten verabschiedeten bei der Interpol-Jubiläumsgeneralversammlung in Wien eine Reihe von Resolutionen, etwa zu verstärkten Maßnahmen zur Bekämpfung von Umweltkriminalität und sexuellem Kindesmissbrauch im Internet, ebenso in Bezug auf Verhaltens- und Ethikstandards für die Treffen und den Wahlkampf der Organisation. Angesichts der zunehmenden Vernetzung krimineller Gruppen und der damit einhergehenden Ausweitung illegaler Aktivitäten wurden in der „Wiener Erklärung“ fünf vorrangige Maßnahmen festgelegt.

1. Die Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität muss auf höchster Regierungsebene als globale Priorität behandelt werden: Die Welt muss zusammenarbeiten, um diese Sicherheitskrise zu lösen.

2. Stärkere Zusammenarbeit zur Bekämpfung krimineller Aktivitäten: Der grenzüberschreitende Informationsaustausch ist von grundlegender Bedeutung und muss die Norm und nicht die Ausnahme sein.

3. Verstärkter Informationsaustausch: Entscheidungsträger in den Bereichen Polizei, Justiz und nationale Sicherheit müssen ihre Anstrengungen aufeinander abstimmen und Hindernisse für einen besseren Informationsaustausch beseitigen.

4. Stärkung der Polizei an vorders­ter Front: Polizisten müssen in globalen Datenbanken Zugriff auf Informationen haben, die sie benötigen, um kriminelle Aktivitäten zu unterbinden. Es müssen bessere technologische Unterstützung, Schulung und Informationen zur Bekämpfung der globalen Kriminalität bereitgestellt werden.

5. Höhere Investitionen in Innova­tion und Technologie: Es bedarf einer erheblichen Steigerung der Investitionen in Forschung, Entwicklung und Kapazitätsaufbau. Es muss sichergestellt werden, dass die Polizei weltweit über die Instrumente verfügt, um die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität zu bekämpfen.

 

„Gemeinsame Visionen und Strategien“. Innenminister Gerhard Karner betonte zum Abschluss der Konferenz die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit: „Gemeinsame Visionen und Strategien müssen uns Seite an Seite in die Zukunft führen.“ Österreich werde weiterhin ein starker Partner für Interpol sein und zur Verwirklichung der gemeinsamen Ziele im Dienste der Sicherheit beitragen.

Präsident Ahmed Naser al-Raisi sagte, die Wiener Erklärung sei eine echte Verpflichtung zum Schutz von Gemeinschaften, zur Sicherung von Grenzen und zum Schutz der Bürger.

Interpol-Generalsekretär Jürgen Stock bezeichnete die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität als „Epidemie“. „Um der Komplexität der heutigen Netzwerke gerecht zu werden, müssen wir Brücken zwischen verschiedenen Informationsquellen bauen. Kriminelle werden immer jede Krise ausnutzen. Aus diesem Grund ist ein koordiniertes Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden in allen Regionen unerlässlich und wir können uns keine Lücke oder Schwächung der globalen Sicherheitsarchitektur leisten.“

Bei der Schlusszeremonie am 1. Dezember 2023 übergab Österreichs Innenminister Gerhard Karner die Interpol-Flagge an den Delegationsleiter des Vereinigten Königreichs, dem Gastgeber der 92. Generalversammlung im Herbst 2024 in Glasgow, wo auch der neue Interpol-Generalsekretär gewählt werden wird, da Jürgen Stock nach zwei Amtsperioden aus dem Amt ausscheidet.     








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