Urteilsschelte
- Alfred Ellinger
- vor 3 Stunden
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Kritik an Urteilen, an der Justiz, sollte faktenbasiert und konstruktiv sein. Nicht so, wie dies immer häufiger in der medialen Öffentlichkeit geschieht.

Ja, Gerichtsentscheidungen können und sollen diskutiert und auch kritisiert werden. Aber stets mit der gebotenen Sachlichkeit und im Bewusstsein, dass das Vertrauen der Bevölkerung in das Funktionieren des Rechtsstaates nicht erschüttert werden darf“, sagt Mag. Yvonne Summer, Vizepräsidentin der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter.
„Fall Anna“. Der vom Boulevard so bezeichnete „Fall Anna“, der wochenlang in unglaublich tendenziöser Weise auf- und abgespielt wurde, stelllt wohl einen Höhepunkt unsachlicher, tendenziöser und inakzeptabler Berichterstattung dar. In einem Strafverfahren wegen mutmaßlicher Sexualdelikte, begangen an einer Zwölfjährigen in Wien, wurden die Angeklagten, überwiegend Jugendliche und junge Männer aus dem arabischen Raum, freigesprochen. Die Boulevardmedien berichteten von einem monatelangen sexuellen Martyrium des jungen Mädchens, von Misshandlungen und sexuellem Missbrauch in Parkgaragen und Stiegenhäusern.
Die mediale Empörung über dieses „Fehlurteil“, über den vorsitzenden Richter, ja, über die Justiz insgesamt, über eine „Kuscheljustiz“, war allgegenwärtig. Aber nicht nur Journalisten und Leserbriefschreiber empörten sich, sondern sogar aus der Politik kam es zu mehr als irritierenden Wortspenden.
Eine sachliche, faktenbasierte Auseinandersetzung auf der Basis rechtlicher Grundlagen, Verfahrensregeln und Beweismaterialien erfolgte ebenso wenig, wie die doch sehr wesentliche Information darüber, dass die Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung zum Schutze des minderjährigen Mädchens, gesetzeskonform weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand. Insbesondere fand die Vorführung des Videos, des außerhalb der Hauptverhandlung kontradiktorisch einvernommenen Mädchens in der Hauptverhandlung – zum Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte – gleichfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. In der Urteilsbegründung des Gerichts konnten daher auch keine Inhalte aus dem nicht öffentlichen Teil der Hauptverhandlung bekanntgegeben werden.
Ein Schöffensenat. Man kann aber mit Sicherheit davon ausgehen, dass sich das Gericht damit und mit allen Ergebnissen des Beweisverfahrens intensiv auseinandergesetzt hat. Schließlich hat im gegenständlichen Fall nicht etwa ein Einzelrichter, sondern ein Schöffensenat, bestehend aus zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen, also zwei Männer oder Frauen, die Basis gesetzlicher Bestimmungen aus der Bevölkerung ausgewählt wurden, geurteilt.
Das Urteil eines Schöffengerichts als Fehlurteil, ja, als Skandalurteil zu bezeichnen und in einem Atemzug der Justiz einen „Kuschelkurs“ mit Sexualstraftätern vorzuwerfen, kann nur als Tiefpunkt journalistischer Berichterstattung bezeichnet werden. Ein seriöser Journalismus hätte wohl sachlicher und zurückhaltender berichtet.
Begrenzte Verteidigungs- und Erklärungsmöglichkeiten. „Angriffe auf das Vertrauen in die Justiz sind aber nicht nur politische Reflexe oder symbolische Empörung – sie treffen eine Staatsgewalt, die sich aus Prinzip nicht mit gleicher Lautstärke und Vehemenz zur Wehr setzt und der aufgrund knapper Ressourcen und gesetzlicher Rahmenbedingungen nur begrenzte Verteidigungs- und Erklärungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Gerade wer politische Verantwortung trägt, sollte das beachten und sich nicht an einer entgleisten Rhetorik beteiligen, sondern dieser klar und entschieden entgegentreten. Die Beteiligung von Politikerinnen an einer von jeglicher Argumentation befreiten Urteilsschelte ist schließlich nicht nur aus rechtsstaatlichen Erwägungen bedenklich. Es ist auch unter dem Aspekt der Gewaltentrennung zu hinterfragen, wenn Regierungsmitglieder – als Teil der Exekutive – die Judikative nach einer Gerichtsentscheidung frontal kritisieren“ (Dr. Gernot Kanduth, Präsident der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter).




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