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  • Werner Sabitzer

Tickende Zeitbombe

Der Steirer Karl Otto Haas vergewaltigte 1973 in Graz seine Nachbarin und erstach sie. 20 Jahre später ermordete er während eines Freigangs einen 13-jährigen Schüler. Ein drittes Opfer seiner Attacken überlebte schwer verletzt. Haas plante mindestens zehn Morde.


Sonderanstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher Mittersteig in Wien: Wenig Kontrolle und Überwachung bei Freigängen des Mörders Karl Otto Haas.

Catherine B., eine Austauschlehrerin aus Frankreich in Graz, klopfte am 6. Dezember 1973

kurz nach Mittag an die Nachbarwohnung am Franz-Josefs-Kai 58, weil der Abfluss in ihrer Wohnung verstopft war. Sie wollte den Nachbarn bitten, das Problem zu lösen. Die 22-jährige Französin plante in Österreich zu bleiben, weil sie einen Mann aus Judendorf kennengelernt hatte, den sie heiraten wollte.

Der Nachbar, der damals 24-jährige Karl Otto Haas, öffnete die Tür, sah die bildhübsche Frau und zerrte sie sofort in seine Wohnung. Er zertrümmerte eine Flasche auf dem Kopf der Französin und vergewaltigte sie. Danach stach er mit einem Küchenmesser solange auf die Frau ein, bis sie sich nicht mehr rührte. Mit einem Tapeziermesser schlitzte er die Leiche auf und rammte ihr die abgebrochene Flasche in den Unterleib. Danach versuchte er, die Wohnung in Brand zu setzen, um Spuren zu verwischen. Das Feuer erlosch aber bald. Der brutale Mörder tauchte unter.

 

Großfahndung. Relativ schnell war klar, dass der Wohnungsmieter Karl Otto Haas der Hauptverdächtige war. Bei der Großfahndung wurden Bilder des Mordverdächtigen veröffentlicht. Auffallend waren die dicken Brillengläser des stark kurzsichtigen Steirers. Polizei und Gendarmerie erhielten unzählige Hinweise, dass Haas gesehen worden war. Er konnte aber nicht ausgeforscht werden.

Fünf Tage nach dem brutalen Mord sah ein Autofahrer in Gratkorn einen Mann, der eine starke Ähnlichkeit mit dem Fahndungsfoto hatte. Der Autofahrer kannte den Verlobten des Mord­opfers aus seinem Heimatort Judendorf und war in diesen Tagen besonders aufmerksam unterwegs. Als er später den Verdächtigen neuerlich sah, fuhr er zum Gendarmerieposten, um seine Wahrnehmung zu melden. Die Gendarmen verwiesen darauf, dass sie viele Hinweise erhalten und gingen der Spur nicht sofort nach. Als der Autofahrer den Gesuchten erneut in Gratkorn sah, ging er in ein Gasthaus und holte zwei Männer, um den Flüchtigen zu stellen. Tatsächlich trafen sie den Mann wieder und hielten ihn fest, bis die Gendarmen eintrafen.

 

Weitere Morde geplant. Karl Otto Haas war eine tickende Zeitbombe. Seine Gefährlichkeit war der Polizei bekannt. Während der sechs Tage auf der Flucht schrieb er Briefe an drei Frauen, in denen er ihnen ankündigte, sie zu töten. Er beschrieb auch, wie er sie töten wolle und unterzeichnete die Briefe mit „dein Mörder“. Haas teilte mit, dass er mindestens zehn Frauen umbringen wolle und schrieb, dass auch „Europa seinen Massenmörder haben“ solle. In den Briefen stand auch: „Ich hasse und liebe gleichzeitig alle Frauen.“

Karl Otto Haas, geboren am 26. August 1949, stammte aus Krieglach in der Hochsteiermark, wo er mit drei Geschwistern in einer Wohnung im Pfarrhaus aufwuchs. Sein Vater arbeitete als Spengler und war Alkoholiker. Als Sechsjähriger fand Karl seinen Vater erhängt in der Werkstätte auf. Nach dem Tod seines Vaters brachte das Jugendamt Karl als „Fürsorgekind“ bei einer Bauernfamilie unter. Seine Mutter heiratete wieder. Später kam Haas wieder zu seiner Mutter zurück. Er galt als Einzelgänger und wurde verhaltens­auffällig. Er verübte Diebstähle, Einbrüche und wurde gewalttätig gegen Mitschüler. Auch als Tischlerlehrling beging er Einbrüche, bei denen er unter anderem ein Gewehr und Munition erbeutete. Eine Haftstrafe folgte. Danach warf ihn sein Stiefvater aus der Wohnung. Ein Sozialarbeiter vermittelte dem Burschen einen Arbeitsplatz bei einem Tischler in Rottenmann, wo er auch wohnen konnte. Allerdings verübte er weitere Eigentumsdelikte, wurde verhaftet und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.

Nach der Strafverbüßung arbeitete Haas als Kellner in einer Pension in  Innsbruck. Weitere Diebstähle und Einbrüche folgten. Ihn zu überführen, war für die Ermittler nicht schwer. Bei seinen nächtlichen Diebstouren zündete er immer wieder Streichhölzer an und warf die abgebrannten Hölzer am Tatort weg.

Neuerlich wurde Haas zu einer Haftstrafe verurteilt. Nach seiner Freilassung im Herbst 1973 zog er nach Graz, wo er in einem Heim wohnte und später ein Untermietzimmer bezog. In Graz lernte eine Frau kennen. Sie beendete die Beziehung aber sofort, nachdem sie einen von ihm geschriebenen Zettel gefunden hatte, auf dem stand: „Ein Mädchen wird einmal alles büßen.“ Als die Freundin ihn wegen des Zettels zur Rede stellte, habe sich sein Gesicht in eine furchterregende Grimasse verwandelt, sagte sie später aus.

 

Lebenslange Haft. Karl Otto Haas wurde 1974 wegen des Frauenmordes, gefährlicher Drohung und versuchte Vergewaltigung zu einer lebenslangen Freiheitstrafe verurteilt. Der Gerichtspsychiater stellte beim Angeklagten eine „psychopathische Veranlagung“ fest.

Nach 15 Jahren Haft stellte der Verurteilte einen Antrag auf bedingte Entlassung. Das Vollzugsgericht Graz lehnte den Antrag am 22. November 1988 aus spezial- und generalpräventiven Gründen ab. Haas kam aber am 30. Dezember 1988 in den Entlassungsvollzug, wo er bis September 1989 unter Bewachung über 40-mal zu Arbeiten außerhalb der Anstalt herangezogen wurde. Am 30. September 1989 hätte im Haus der Anstaltspsychologin eine Arbeit verrichten sollen. Dort schnitt er das Telefonkabel durch, damit die Psychologin nicht die Polizei verständigen konnte, und flüchtete. Er stellte sich aber am nächsten Tag der Gendarmerie und erhielt eine Ordnungsstrafe.

Am 19. Dezember 1989 lehnte das Gericht einen weiteren Antrag auf bedingte Entlassung ab, weil der psychiatrische Gutachter im Hinblick auf seine Tat, sein Vorleben und seine Persönlichkeitsverfassung keine günstige Zukunftsprognose für Haas abgab.

In der Haft nahm Haas im Mai 1990 über ein Zeitungsinserat Kontakt mit der 40-jährigen Maria H. auf. Sie war eine ehemalige Ordensschwester aus der Slowakei, wohnte in einer Hausmeisterwohnung in der Berggasse in Wien und hatte vier Kinder. Sie verliebte sich in den Strafgefangenen, wusste aber nicht, warum er verurteilt wurde und wie gefährlich er war.

Anfang 1991 erwog die Staatsanwaltschaft, Haas bedingt aus der Haft zu entlassen, das Gericht lehnte aber den Antrag neuerlich ab, mit der Begründung, er sei noch nicht für eine Freilassung auf Bewährung geeignet. Der Häftling wurde aber für eine spätere Entlassung im März 1991 zur Beobachtung in die Justizanstalt Korneuburg überstellt, wo der Gerichtspsychiater unter anderem Frustrationsintoleranz und Narzissmus diagnostizierte. Nach vier Monaten in Korneuburg kam Haas am 12. Juli 1991 in die Sonderanstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher Wien-Mittersteig, wo er für eine spätere Entlassung vorbereitet wurde und eine Psychotherapie erhielt. Haas bekam Freigänge und Haftunterbrechungen, zuerst in Begleitung eines Sozialarbeiters und schließlich allein. Er nächtigte bei Maria H., verhielt sich in der Haft unauffällig und durfte ab Oktober 1992 beim Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) einen Vorbereitungskurs für die Tischlermeisterprüfung besuchen. Auch dort verhielt er sich unauffällig.

Am 1. März 1993 schlug die Leiterin der Sonderanstalt Mittersteig vor, Haas bedingt zu entlassen. Im folgenden gerichtspsychiatrischen Sachverständigengutachten hieß es aber, dass wegen der Persönlichkeitsstruktur des Häftlings eine bedingte Entlassung nicht empfohlen werden könne. Das Landesgericht Wien lehnte am 21. Juni 1993 eine bedingte Entlassung aus generalpräventiven Bedenken ab, merkte aber an, dass es für die weitere Entwicklung des Verurteilten von Vorteil wäre, wenn er über einen längeren Zeitraum den Status eines Freigängers erhalten könnte.

 

Der zweite Mord. Bei den Freigängen von Haas kam es in der kleinen Wohnung von Maria H. in der Berggasse in Wien zu Konflikten, weil ihr 13-jähriger Sohn Peter dem neuen Freund ihrer Mutter feindselig gegenüberstand. Weil Haas sich auffällig benahm, rief Maria H. aus Angst in der Sonderanstalt Mittersteig an, es gab aber keine zielführenden Konsequenzen.

Nach einer weiteren psychiatrischen Begutachtung erhielt Haas eine günstigere Prognose. Der Richter lehnte die bedingte Freilassung ab. Die Freigänge blieben aufrecht. Am 5. November 1993 befand sich Haas bei einem Freigang in der Wohnung seiner Freundin. Als ihr Sohn Peter früher von der Schule heimkam, stürzte sich Haas mit einem Küchenmesser auf den Buben und stach unzählige Male zu. Das Opfer, das sich heftig gewehrt hatte, verblutete. Als Maria H. in die Wohnung zurückkam, fand sie die übel zugerichtete Leiche ihres Sohnes.

 

Mordversuch in der Wallfahrtskapelle. Nach dem zweiten Mord kehrte Haas nicht mehr in die Anstalt zurück. Bis dahin hatte er 113 mehrstündige und zehn dreitägige Ausgänge genehmigt erhalten. Er fuhr mit dem Zug nach Innsbruck, wo er sich im Wald über dem Innsbrucker Stadtteil Hötting versteckt hielt. Er brach in mehrere Hütten ein, um dort zu nächtigen und sich mit Lebensmittel zu versorgen. 17 Tage nach der Flucht aus Wien überfiel er in der Wallfahrtskapelle „Höttinger Bild“ in Innsbruck eine 34-jährige Ordensschwester und stach mehrfach auf die vor dem Altar betende Nonne ein. Sie konnte sich trotz schwerer Verletzungen zum nahe gelegenen Gasthaus Planötzenhof schleppen. Die Alarmfahndung begann.

Auf einer Wiese etwa 100 Meter westlich des Innsbrucker Ausfluggasthauses Buzihütte endete das Leben des Serienmörders Karl Otto Haas. Verfolgt von Polizisten, ignorierte der Flüchtende die „Halt“-Rufe und Warnschüsse der Exekutivbeamten. Als Haas den Anschein erweckte, eine Waffe zu ziehen, schossen zwei Polizis­ten in Notwehr auf ihn. Haas wurde tödlich getroffen.

 

Diskussion über Strafvollzug.  Die Bluttaten des Karl Otto Haas führten zu einer öffentlichen und parlamentarischen Diskussion über den gelockerten Strafvollzug und die Resozialisierung von Gewaltverbrechern. Im Abschlussbericht einer Justiz-Arbeitsgruppe vom 17. Februar 1994 zum Fall Haas wurden Verfehlungen der Leiterin der Sonderanstalt Mittersteig aufgezählt, etwa, dass sie Freiheitsmaßnahmen in einem derart ausgeweiteten Maß angeordnet hatte, dass die dafür notwendige Kontrolle und Überwachung gar nicht mehr möglich gewesen seien. Außerdem sei die Dokumentation der Personalakten von Häftlingen schlampig geführt worden, wesentliche und für eine rechtsstaatliche Überprüfung notwendige Umstände hätten darin keinen Niederschlag gefunden. Die Anstaltsleiterin, die sich als „Bauernopfer“ sah, wurde in die Justizanstalt Stein versetzt. Sie trat später aus dem Justizdienst aus.                

 

Quellen/Literatur:

Buchacher, Robert: Irrlichter der Seele. In: profil, Nr. 48, 29. November 1993, S. 70-74

Stenographisches Protokoll, 139. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XVIII. Gesetzgebungsperiode, Dienstag, 30. November, und Mittwoch, 1. Dezember 1993

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