top of page

Neues Amt für Cyber-Sicherheit

-gb-
vor 2 Stunden
2 Min. Lesezeit

Österreich bündelt den Schutz vor digitalen Bedrohungen in einem neuen Bundesamt für Cybersicherheit (BCS). Es nahm am 1. Oktober 2026 seine Arbeit auf. Gleichzeitig ist das Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetzes 2026 (NISG 2026) in Kraft getreten. Zum Leiter wurde Markus Kasinger, MSc ernannt. Er ist IT- und Sicherheitsexperte. Der Oberösterreicher war bisher als IT-Chef (CIO) bei Austrian Power Grid AG tätig. Dort hat er unter anderem ein Security-Operation-Center aufgebaut und sich für die Umsetzung und Weiterentwicklung von IT-Security-Initiativen eingesetzt.

Österreich setzt mit der Gründung des BCS die europäischen Vorgaben der NIS-2-Richtlinie um und schafft eine bundesweit zuständige Behörde für Cybersicherheit. Das BCS ist eine nachgeordnete Dienststelle des Innenministeriums.

„Cyberangriffe machen nicht an Sektor- oder Organisationsgrenzen halt“, sagte Markus Kasinger bei seiner Amtseinführung durch Innenminister Mag. Gerhard Karner. „Deshalb brauchen wir eine Stelle, die den Überblick behält, Risiken erkennt und im Ernstfall die richtigen Akteurinnen und Akteure zusammenbringt.“ Sein Anspruch sei es, nicht erst aktiv zu werden, wenn ein Angriff passiert sei, sondern Cybersicherheit gemeinsam mit Staat, Wirtschaft und Partnerinnen und Partnern nachhaltig zu stärken.

Kasinger möchte drei Schwerpunkte setzen: Erstens Resilienz, angesichts neuer Bedrohungen durch künstliche Intelligenz. Zweitens die Widerstandskraft kleiner und mittlerer Unternehmen zu stärken. Drittens die gesamtstaatliche Cybersicherheit weiterzuentwickeln, „als Grundlage für einen starken Wirtschaftsstandort Österreich“, erläuterte Kasinger.

Das BCS soll ein hohes Cybersicherheitsniveau in Österreich mitgarantieren. Im Fokus stehen Verwaltung, Unternehmen und Einrichtungen, die für das Funktionieren von Staat und Gesellschaft wichtig sind. Das NISG 2026 erfasst Einrichtungen unter anderem in den Bereichen Energie, Verkehr, Gesundheit, Trink- und Abwasser, digitale Infrastruktur, In­dus­trie und Lebensmittelversorgung. 

Für diese Einrichtungen gelten künftig verbindliche Cybersicherheitsanforderungen. Dazu zählen Maßnahmen zum Risikomanagement, die Meldung von Sicherheitsvorfällen sowie Nachweise und Überprüfungen. Das BCS ist die Aufsichtsbehörde dafür.

Zu den Aufgaben des BCS zählen auch die Erstellung von Lagebildern, die Koordination bei gröberen Cybersicherheitsvorfällen sowie die Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Partnern. Das Bundesamt übernimmt Aufsichts- und Durchsetzungsaufgaben nach dem NISG 2026 und kann bei Mängeln Maßnahmen zur Herstellung eines gesetzeskonformen Zustands verlangen.

Das BCS verfügt über keine polizeiliche Befehls- und Zwangsgewalt und übernimmt keine Aufgaben von Polizei oder Justiz.

 

 

 





Kommentare


©2023 Die Kriminalisten.

bottom of page