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Digitale Schattenwelten

fg
vor 2 Stunden
5 Min. Lesezeit

Sexuelle Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger bilden weiterhin den Schwerpunkt der Arbeit von Stopline. Die aktuellen Zahlen zeigen, dass illegale Inhalte zunehmend auf Servern außerhalb Europas verbreitet werden und deren Entfernung dadurch schwieriger wird.

Seit ihrer Gründung im Jahr 1998 ist Stopline die österreichische Anlaufstelle für Hinweise auf sexuelle Miss­brauchs­dar­stellungen Minderjähriger sowie nationalsozialistische Wiederbetätigung im Internet. Die Meldestelle wurde vom Verband der österreichischen Internet Service Provider (ISPA) ins Leben gerufen und verfolgt ein klar definiertes Ziel: die möglichst rasche und unbürokratische Entfernung rechtswidriger Inhalte aus dem Internet.In den vergangenen 27 Jahren bearbeitete Stopline insgesamt mehr als 392.000 Meldungen. Rund ein Viertel davon betraf tatsächlich illegales Material. Die überwiegende Mehrheit dieser Inhalte wurde nicht auf österreichischen Servern, sondern im Ausland gehostet. Dadurch ist die Arbeit der Meldestelle von Beginn an eng mit internationalen Kooperationsstrukturen verbunden.Der Jahresbericht 2025 dokumentiert, wie stark sich die Herausforderungen in den vergangenen Jahren verändert haben. Während die Zahl der Meldungen bereits seit längerer Zeit steigt, nimmt inzwischen auch der Anteil jener Hinweise zu, die tatsächlich strafrechtlich relevante Inhalte betreffen. Diese Entwicklung erhöht nicht nur den organisatorischen Aufwand, sondern stellt die Mitarbeiter auch emotional vor erhebliche Belastungen.


Rekordjahr bei illegalen Inhalten. Im Jahr 2025 gingen bei Stopline insgesamt 75.089 Meldungen ein. Damit lag die Zahl zwar unter dem Rekordwert des Jahres 2024, bewegte sich jedoch weiterhin auf einem außergewöhnlich hohen Niveau. Besonders bemerkenswert ist die Entwicklung bei den bestätigten Fällen. Insgesamt wurden 38.264 Meldungen als illegal eingestuft. Damit entfiel erstmals mehr als jede zweite Meldung auf tatsächlich strafrechtlich relevante Inhalte.Der Bericht bezeichnet diese Entwicklung ausdrücklich als neuen Negativrekord. Noch 2023 lag der Anteil illegaler Meldungen bei rund einem Drittel, 2024 bei knapp der Hälfte. Im Jahr 2025 überschritt dieser Anteil erstmals die Marke von 50 Prozent. Für die Mitarbeiter bedeutet dies eine deutliche Zunahme jener Fälle, die eine vertiefte Prüfung und weitere Bearbeitung erfordern.


Wie Stopline arbeitet. Die Mitarbeiter von Stopline suchen nicht selbst aktiv nach illegalem Material. Ihre Aufgabe besteht ausschließlich in der Bearbeitung eingehender Meldungen. Diese stammen von Internetnutzern, von Partnerorganisationen oder aus dem internationalen Netzwerk der Meldestellen. Jede Meldung wird einzeln geprüft, um festzustellen, ob ein Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen zu sexuellen Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger oder gegen das Verbotsgesetz vorliegt.Wird ein Inhalt als illegal eingestuft, informiert Stopline die zuständigen österreichischen Behörden. Für sexuelle Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger ist dies das Bundeskriminalamt, für Fälle nationalsozialistischer Wiederbetätigung die Direktion Staats­schutz und Nachrichtendienst. Die Ermittlungsbehörden übernehmen an­schließend die weitere strafrechtliche Verfolgung sowie gegebenenfalls die Identifizierung von Tätern und Opfern.Parallel dazu wird festgestellt, in welchem Land die betreffenden Inhalte gehostet werden. Liegt der Serverstandort in Österreich, wird der Hos­ting-Provider verständigt, damit die Inhalte entfernt werden. Bei Servern im Ausland erfolgt die Weiterleitung an die jeweils zuständige Partner-Hotline innerhalb des internationalen Netzwerks. Stopline kann selbst Inhalte weder löschen noch sperren.


Die Dominanz sexueller Miss­brauchsdarstellungen. Wie bereits in den Vorjahren entfiel der überwiegende Teil der bestätigten Fälle auf sexuelle Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger. Von insgesamt 38.264 illegalen Meldungen betrafen 38.223 diesen Bereich. Lediglich 41 Meldungen standen im Zusammenhang mit nationalsozialistischer Wiederbetätigung.Der Bericht zeigt damit deutlich, wo der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt. Die Bekämpfung sexueller Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum ist die zentrale Aufgabe der Meldestelle.Dabei weist Stopline darauf hin, dass die rechtliche Definition deutlich weiter reicht als vielfach angenommen wird. Erfasst werden nicht nur Darstellungen schwerer sexueller Gewalt, sondern auch Bilder mit Fokus auf die Geschlechtsteile Minderjähriger oder andere bildliche Darstellungen, die nach österreichischem Recht als sexueller Missbrauch eingestuft werden. Sämtliche Handlungen im Zusammenhang mit der Herstellung, Verbreitung, Beschaffung oder dem Besitz solcher Inhalte sind strafbar.Die Altersstruktur der Opfer. Die statistischen Auswertungen des Berichts geben Einblick in die Struktur der gemeldeten Inhalte. Besonders auffällig ist die Altersverteilung der dargestellten Opfer.Mehr als 90 Prozent der Fälle betrafen Kinder im Alter zwischen drei und elf Jahren. Rund neun Prozent entfielen auf die Altersgruppe zwischen zwölf und vierzehn Jahren. Fälle mit jüngeren oder älteren Minderjährigen machten lediglich einen sehr kleinen Anteil aus.Auch hinsichtlich des Geschlechts ergibt sich ein eindeutiges Bild. Fast sämtliche gemeldeten Inhalte betrafen weibliche Minderjährige. Meldungen mit männlichen oder gemischtgeschlechtlichen Opfern spielten statis­tisch nur eine untergeordnete Rolle.Diese Zahlen erlauben keine Aussagen über das tatsächliche Ausmaß sexueller Gewalt gegen Kinder insgesamt. Sie zeigen jedoch, welche Arten von Material in den gemeldeten Fällen überwiegend verbreitet werden.Sexting und Grooming. Der Bericht widmet sich auch Entwicklungen, die zunehmend an Bedeutung gewinnen. Dazu zählen insbesondere Sexting und Grooming.Unter Sexting versteht man das Anfertigen und Versenden eigener sexueller Aufnahmen. Nach Angaben von Stopline veröffentlichen immer mehr Minderjährige entsprechende Bilder oder Videos selbst im Internet. Dadurch entstehen Risiken, die weit über die ursprüngliche Kommunikation hinausgehen. Einmal veröffentlichte Inhalte können kopiert, weiterverbreitet und dauerhaft gespeichert werden.Grooming bezeichnet die gezielte Anbahnung sexueller Kontakte zu Minderjährigen über das Internet. Auch dieses Verhalten ist strafbar. Der Bericht macht deutlich, dass die digitale Kommunikation neue Möglichkeiten für Täter schafft und Präventionsarbeit daher zunehmend an Bedeutung gewinnt.Stopline verbindet diese Feststellungen mit einem Appell an Eltern und Erziehungsberechtigte, sensibel mit der Veröffentlichung von Kinderfotos umzugehen. Selbst scheinbar harmlose Aufnahmen könnten in missbräuchlichen Kontexten verwendet werden.Nicht jede Meldung ist illegal. Trotz des hohen Anteils illegaler Inhalte betrifft ein erheblicher Teil der Meldungen weiterhin rechtlich unbedenkliche Inhalte.Rund 26 Prozent der gemeldeten Inhalte wurden als sonstige legale Inhalte eingestuft. Weitere 13 Prozent betrafen legale Erwachsenenpornografie. In fünf Prozent der Fälle war eine Bearbeitung nicht möglich, etwa weil Inhalte nur nach Anmeldung zugänglich waren oder die gemeldeten Internetadressen fehlerhaft waren. Weitere fünf Prozent konnten nicht mehr aufgefunden werden, weil sie bereits entfernt worden waren.


Internationale Verlagerung der Inhalte. Ein zentrales Thema des Berichts ist die Herkunft der gemeldeten Inhalte. Im Jahr 2025 befand sich kein einziger von Stopline gemeldeter illegaler Inhalt auf einem österreichischen Server. Damit blieb Österreich nach Angaben der Meldestelle erneut kein attraktiver Hosting-Standort für solche Inhalte.Besonders häufig wurden Plattformen in Vietnam und im Iran festgestellt. Darüber hinaus spielten Serverstandorte in Europa, Hongkong, Russ­land und den Vereinigten Staaten eine Rolle.


Grenzen internationaler Kooperation. Die internationale Zusammenarbeit gilt als wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Entfernung rechtswidriger Inhalte. Dennoch zeigt der Bericht auch deren Grenzen auf.In früheren Jahren konnten mehr als 70 Prozent der gemeldeten Inhalte an Partner-Hotlines in den jeweiligen Ursprungsländern weitergeleitet werden. Im Jahr 2025 lag dieser Anteil jedoch nur noch bei etwa zehn Prozent. Der Grund liegt darin, dass die wichtigsten Hosting-Länder des Jahres – insbesondere Vietnam und Iran – über keine nationalen INHOPE-Partnerhotlines verfügen. Dadurch werden Löschungen oftmals verzögert oder erheblich erschwert. In vielen Fällen bleibt nur der Weg über internationale Polizeikooperationen und Strafverfolgungsbehörden.


Dark Web. Besondere Schwierigkeiten bereitet das sogenannte Dark Web. Im Jahr 2025 wurden mehrere hundert illegale Inhalte über TOR-basierte Dienste gemeldet. In zahlreichen Fällen war es technisch nicht möglich, das Ursprungsland eindeutig zu bestimmen.Die Anonymisierungstechnologien des Dark Web erschweren sowohl die Lokalisierung von Servern als auch die Identifizierung von Tätern. Für Meldestellen und Strafverfolgungsbehörden entsteht dadurch ein Bereich, in dem klassische Instrumente der Rechtsdurchsetzung nur eingeschränkt wirken.Der Bericht verweist darauf, dass dieser Trend bereits seit mehreren Jahren beobachtet wird und auch 2025 anhielt. Die Bekämpfung solcher Strukturen stellt daher eine langfristige Herausforderung dar.


Nationalsozialistische Wiederbetätigung. Neben sexuellen Miss­brauchsdarstellungen bearbeitet Stop­line auch Meldungen zu nationalsozialistischer Wiederbetätigung.Im Jahr 2025 wurden 41 entsprechende Fälle als rechtswidrig eingestuft. Die gemeldeten Inhalte bestanden überwiegend aus Symbolen und Texten, deutlich seltener aus Musikstücken oder anderen Darstellungsformen.Der Bericht weist darauf hin, dass nicht jede rassistische oder hetzerische Äußerung automatisch als nationalsozialistische Wiederbetätigung einzustufen ist. Strafbar sind insbesondere die Leugnung nationalsozialistischer Verbrechen, die Verherrlichung nationalsozialistischen Gedankenguts oder die Verwendung verbotener Symbole und Abzeichen.

 

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