top of page

Liebe, Eifersucht und Morde

  • Werner Sabitzer
  • vor 5 Stunden
  • 4 Min. Lesezeit

Der Niederösterreicher Franz St. erschlug im April 1974 seine Ex-Freundin und deren Mutter. Im April 1995 erstach er in der Sonderjustizanstalt Göllersdorf eine Psychotherapeutin.



Die 18-jährige Leopoldine R. aus Altenmarkt an der Triesting in Niederösterreich besuchte mit ihrem Bruder ein Volksfest in St. Veit an der Gölsen. Dort lernte sie den 22-jährigen Franz St. näher kennen, einen groß gewachsenen Zimmermann. Die beiden wurden ein Paar, aber Franz St. war krankhaft eifersüchtig. Er kontrollierte seine Freundin und wollte sie beherrschen. Leopoldine R, genannt Poldi, besuchte die Krankenschwesternschule in Innsbruck. Als sie bald die Beziehung beendete, verkraftete es Franz St. nicht. Er verfolgte sie wochenlang. Anfang April 1974 fuhr er ihr nach Innsbruck nach, wo er sie mit einem Messer bedrohte. Poldi wandte sich an die Polizei. Der Stalker wurde wegen gefährlicher Drohung festgenommen, aber nach der Einvernahme einige Stunden später wieder freigelassen. Den strafrechtlichen Tatbestand der beharrlichen Verfolgung gab es damals noch nicht.

 

Doppelmord am Karfreitag. In der Osterwoche 1974 wollte Poldi mit einem Freund in Italien urlauben, entschied sich aber, die Zeit bei ihren Eltern und ihrem Bruder auf dem kleinen Bauernhof in Altenmarkt an der Triesting zu verbringen, weil sie sich dort sicherer fühlte. Ihr Vater war Briefträger und ihre Mutter führte die Landwirtschaft. In der Nacht auf den Karfreitag, 12. April 1974, kam Franz St. zum Anwesen in Altenmarkt an der Triesting und versteckte sich in der Scheune. Er plante, seine Ex-Freundin zu ermorden, wartete aber ab, bis ihr Vater und ihr Bruder das Haus verließen, um zur Arbeit zu fahren. Am Vormittag öffnete Poldis Mutter die Scheunentür und traf auf Franz St. Dieser nahm einen Prügel und schlug heftig auf den Kopf der Landwirtin ein. Poldi hörte die Hilfeschreie ihrer Mutter und lief in die Scheune, wo sie ihre Mutter blutverschmiert und regungslos auf dem Boden liegend vorfand. Franz St. schlug mit dem Prügel so lange auf seine Ex-Freundin ein, bis sie zu Boden sank und sich nicht mehr rührte. Dann flüchtete er zu Fuß, seine Kleidung war blutverschmiert.

Am Tatort lag eine blutverschmierte Kappe, jene von Franz St. Der Doppelmörder konnte bei der Großfahndung gegen 17:30 Uhr in der Nähe von Heiligenkreuz entdeckt und festgenommen werden.

 

Lebenslang. Bei der Geschworenengerichtsverhandlung im Juni 1975 im Landesgericht Wiener Neustadt gestand der Angeklagte den brutalen Doppelmord, er sagte aus, er habe geplant, Poldi in ihrem Zimmer zu ermorden. Ihre Mutter habe er umgebracht, um ihr den grausamen Anblick der in ihrem Blut liegenden Tochter zu ersparen. Franz St. wurde von den Geschworenen des zweifachen Mordes einstimmig für schuldig erkannt. Das Urteil lautete auf lebenslang. Der Angeklagte wurde nach Rechtskraft des Urteils zur Strafverbüßung in die Justizanstalt Stein an der Donau eingeliefert.

Franz St. verhielt sich in der Haft unauffällig. 1988 behauptete er, an Wahnvorstellungen zu leiden. Deshalb wurde er in die Justizanstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher (heute: Forensisch-therapeutisches Zentrum) nach Göllersdorf in Niederösterreich verlegt und jahrelang therapiert. Später wurden ihm Freigänge genehmigt. So konnte er auch Fußballspiele und Prostituierte besuchen. Außerdem gab er in Kontaktmagazinen Annoncen auf, um sich bei Freigängen mit Frauen in einem Stundenhotel zu treffen. Weil er sich unauffällig verhielt, wurden ihm immer mehr Freigänge ermöglicht. Bis zu seinem dritten Mord 1995 war er über 190-mal auf Freigang.

In der Justizanstalt Göllersdorf arbeitete Franz St. als Hausarbeiter und war unter anderem dafür zuständig, den Müll zu entsorgen. Im März 1995 entdeckte er im Altpapier seinen Namen auf einem Papieblatt. Es handelte sich um einige Kopien aus seinem Gefängnisakt. Darin las er eine negative Prognose auf seinen Eingaben um bedingte Haftentlassung. Franz St. glaubte nun, dass er keine Chance auf eine baldige Entlassung habe. Er verschanzte sich mit einer Motorkettensäge und einem Benzinkanister im Müllraum der Sonderanstalt, drohte sich umzubringen und wollte mit dem Richter sprechen, der für seine Entlassung zuständig war. Die Psychotherapeutin der Justizanstalt, die 39-jährige Veronika Kreuziger-Hitz, konnte ihn zur Aufgabe überreden und ihm die Kettensäge abnehmen. Sie hatte zu ihm bei den vorangegangenen Therapiesitzungen ein Vertrauensverhältnis aufgebaut. Franz St. galt als Musterhäftling und konnte sich als Hausarbeiter außerhalb seiner Zelle in vielen Bereichen der Justizanstalt bewegen. So dürfte er zur Kettensäge und zum Benzinkanister gekommen sein. 

 

Mord in der Sonderanstalt. Bei einem neuerlichen Therapiegespräch am 4. April 1995 in der Zelle von Franz St. teilte Veronika Kreuziger-Hitz dem Häftling mit, dass sie Göllersdorf in einigen Wochen verlassen werde, um eine längere Ausbildung zu absolvieren. Franz St., der sich offenbar in seine Therapeutin verliebt hatte, nahm einen Cutter, den er im Müll gefunden hatte, und stach auf die Psychotherapeutin ein. Ein Justizwachebeamter hörte ihre Hilfeschreie, lief in die Zelle, kam aber zu spät. Die Psychotherapeutin lag bewusstlos am Boden und der Täter stach weiterhin auf sein Opfer ein; insgesamt 32-mal, bevor er überwältigt werden konnte. Für diesen brutalen Mord wurde er im Dezember 1995 im Landesgericht Korneuburg neuerlich zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Nach dem Mord in Göllersdorf wurde der Schutz der Betreuer in den österreichischen Justizanstalten verstärkt. Franz St. wird wohl den Rest seines Lebens in Haft verbringen.








 

 

 

 

Kommentare


©2023 Die Kriminalisten.

bottom of page