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Keine Ehe mit Kindern und Verwandten

  • -gb-
  • 24. Aug.
  • 2 Min. Lesezeit
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Zur Bekämpfung von Kinderehen wird die Heirat oder die Begründung einer eingetragenen Partnerschaft von unter 18-Jährigen in Österreich künftig rechtlich nicht mehr möglich sein. Bisher gab es laut Parlamentskorrespondenz vom Eheverbot unter 18 eine Ausnahme ab 16 Jahren, wenn ein Gericht die Person auf Antrag für ehefähig erklärte. Durch die Gesetzesänderungen wird das Eheverbot und das Verbot der eingetragenen Partnerschaft zudem auf Verwandte bis zum vierten Grad der Seitenlinie ausgeweitet, um etwa Ehen zwischen Cousin und Cousine zu verhindern oder zwischen Neffe oder Nichte und Onkel oder Tante. Wiedereingeführt wird die Klagebefugnis der Staatsanwaltschaft zur Nichtigerklärung einer Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft bei fehlender Ehefähigkeit.


Reformschritt gegen Zwangsehen in Österreich. Das wurde in der letzten Sitzung des Nationalrats vor Tagungsende im Juli 2025 beschlossen. Justizministerin Dr. Anna Sporrer sprach im Plenum des Nationalrats von einem „wichtigen Reformschritt zur Bekämpfung von Zwangsehen“. Die Novelle diene dem Schutz Minderjähriger und zur Stärkung des Kindeswohls. Zudem werde den internationalen Verpflichtungen der UNICEF nachgekommen.

Auch die Abgeordneten Mag. Elke Hanel-Torsch (SPÖ), Dr. Stephanie Krisper (NEOS) und Mag. Johanna Jachs (ÖVP) betonten die Modernisierung des Eherechts hinsichtlich der Bedeutung der Kinderrechte. Im Jus­tizministerium sei eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden, die sich mit Fällen von Ehen beschäftigte, die im Ausland geschlossenen worden seien.

Mag. Harald Stefan (FPÖ) wertete das Gesetz als eine Notwendigkeit, die durch die massive Zuwanderung entstanden sei. Bezüglich der Ausweitung des Eheverbots auf nahe Verwandte meinte er: Niemand würde es sich auszusprechen getrauen, worum es wirklich gehe. Ihm zufolge handle es sich um eine Ausweitung des sogenannten Inzestverbots.


Schritt zum Schutz des Rechts auf freie Partnerwahl. Mag. Barbara Neßler  von den Grünen wies darauf hin, dass das Gesetz bereits unter der schwarz-grünen Vorgängerregierung  ausverhandelt worden sei. Für die frühere Justizministerin Dr. Alma Zadić (Grüne) ist die Novelle ein wichtiger Schritt zum Schutz des Rechts auf freie Partnerwahl und ein selbstbestimmtes Leben.

Die Festlegung des Mindestalters ist laut Zadić im internationalen Vergleich längst Standard. Sie schlug vor, einen weiteren „offenen Punkt“ im Ehegesetz zu reparieren: Bei der Umwandlung von bestehenden Ehen in eingetragene Partnerschaften und umgekehrt müsse Alma Zadić zufolge Rechtssicherheit geschaffen werden. Ein entsprechender Entschließungsantrag wurde im Nationalrat aber abgelehnt.








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