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Rosemarie Pexa

Gewinne aus dem Waschsalon

Die Anzahl der Verdachtsmeldungen steigt. Das Geld stammt meist aus Betrugsdelikten.

Louis Kubarth: „Rund 60 Prozent der Betrugssachverhalte finden im Internet statt.“

In den „Goldenen 20ern“ des vorigen Jahrhunderts ließ Gangsterboss Al Capone nicht nur die Kleidung der Kunden, sondern auch die Einnahmen aus seinen kriminellen Geschäften in Waschsalons „säubern“. Der namensgebende Vorläufer der heutigen Geldwäscherei ist mit den hundert Jahre später üblichen Verschleierungspraktiken jedoch kaum vergleichbar, so Louis Kubarth, Leiter des Büros BMI II/BK/7.3 – Financial Intelligence Unit (A-FIU), der Geldwäschemeldestelle im Bundeskriminalamt.

„Während kriminelle Gruppen schon zu Al Capones Zeiten wussten, wie sie für ihre schwarzen Gewinne einen Persilschein ausstellen konnten, zogen die Gesetzgeber erst viele Jahre später nach. In den 1990er-Jahren kriminalisierten sie unter dem Titel der Geldwäsche das Verschleiern von illegalen Vermögenswerten. Eine Vorreiterrolle übernahmen damals die USA, die im Kampf gegen die Drogenflut aus Südamerika neue Wege beschritten“, beschreibt Kubarth. Anstatt die Vortat – also den Drogenhandel – unter Strafe zu stellen, versuchten sie, den Drogenbaronen den Genuss ihrer Millionengewinne zu erschweren. Der Tatbestand der Geldwäsche war geboren. Al Capone ging übrigens nicht straffrei aus, er wurde wegen Steuerhinterziehung zu elf Jahren Gefängnis verurteilt.

Die USA beließen es aber nicht beim Tatbestand der Geldwäsche. Sie verpflichteten Berufsgruppen wie Banken, Rechtsanwälte oder Notare, verdächtige Transaktionen zu melden – eine Vorgehensweise, die heute weltweit zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung angewandt wird. Mittlerweile verfügt fast jeder Staat über eine Geldwäschemeldestelle, eine sogenannte Financial Intelligence Unit (FIU), und auch der Kreis der Meldepflichtigen wurde stetig erweitert. Seit 2020 zählen in Österreich auch Virtual Asset Service Providers (VASPs), die Transaktionen mit digitalen Währungen durchführen, dazu.


Phasen der Geldwäscherei. Bei Geldwäscherei handelt es sich um ein Anschlussdelikt, dem eine Vortat wie Betrug, Erpressung, Drogen- oder Menschenhandel vorausgeht. Weißgewaschen werden die unrechtmäßig erworbenen Vermögenswerte in einem in drei Phasen ablaufenden Prozess:

• Die Platzierung (Placement) erfolgt oft durch Einschleusen kleinerer Teilbeträge (Smurfing) in den legalen Finanzkreislauf, z. B. durch Einzahlung direkt auf Bankkonten, bei Spielbanken, Wechselstuben oder anderen Wirtschaftsteilnehmern. Dabei handelt es sich um die riskanteste Phase des Geldwäscheprozesses mit dem größten Risiko einer Enttarnung.

• Bei der Schichtung (Layering) bewirken mehrere aufeinanderfolgende Transaktionen, dass sich die Herkunft des Schwarzgelds immer schwerer nachvollziehen lässt. Die Täter schließen Scheingeschäfte ab, nutzen Offshore-Banken oder Briefkastenfirmen und immer häufiger auch Kryptowährungen. Sie bedienen sich dabei sogenannter Finanzagenten oder Money Mules, die ihre Konten – in der Regel gegen Bezahlung – für Überweisungen zur Verfügung stellen.

• Die Reintegration schließt den Prozess ab. Das gewaschene Geld wird im legalen Wirtschaftskreislauf ausgegeben, etwa in Form von Investitionen in Unternehmen bzw. Immobilien oder für den Erwerb von (Luxus-)Gütern.

Wie die Verschleierung der Herkunft von Geldern mit Hilfe von Kryptowährungen funktioniert, beschreibt Kubarth folgendermaßen: „Bei der klassischen Variante gibt es mehrere Überweisungen von einem Money Mule zum anderen. Jeder verfügt über ein klassisches Konto mit IBAN – und wenn man dieses kennt, dann hat man einen Ermittlungsansatz, um die dahinterstehende Person zu identifizieren. Diese Arbeit ist mühsam und erfordert viel internationalen Schriftverkehr mit ausländischen Behörden. Wird das Schwarzgeld hingegen mittels Kryptowährung gewaschen, wandert es rasch vom klassischen Giroverkehr in die Blockchain.“

Das macht es für die Geldwäschemeldestelle leichter und schwieriger zugleich. Einerseits lässt sich der Weg des Geldes rascher nachvollziehen, weil er über die öffentliche Blockchain für jeden einsehbar ist und keine ausländischen Behörden kontaktiert werden müssen, um festzustellen wohin das Geld geflossen ist. Andererseits wird es schwieriger, die Identitäten festzustellen, die hinter den Wallets stehen, das sich in der Blockchain jeder ohne Identitätsnachweis selbst ein anonymes Wallet erstellen kann. Durch die neue Technologie steigt also der Aufwand, um die pseudonymen Wallets Personen zuzuordnen. Dafür braucht es akribische Ermittlungsarbeit – z. B., um beim Inhaber den passenden privaten Schlüssel zum fraglichen Wallet aufzufinden.


Täter. Geldwäscherei ist oft ein Organisationsdelikt. Sie dient organisierten kriminellen Gruppen dazu, ihre unternehmensartig erwirtschafteten Gewinne zu schützen und der Strafverfolgung zu entziehen. Viele der gemeldeten Fälle von Geldwäscherei haben einen Bezug zu kriminellen Gruppierungen aus Osteuropa. Als Vortat taucht häufig Internetbetrug auf, aber auch organisierte Schwarzarbeit geht der Geldwäscherei voraus.

Bei nicht in Organisationen eingebundenen Einzeltätern überwiegen Kleinbetrüger, die über private Verkaufsplattformen schnell zu Geld kommen wollen – etwa, indem sie ein teures Handy anbieten, den Kaufpreis kassieren, aber nicht liefern. Dementsprechend groß sind die Unterschiede bei den Geldbeträgen, so Kubarth: „Das beginnt mit Minisummen im Hundert-Euro-Bereich, reicht bis zu tausend Euro bei Betrug auf Verkaufsplattformen und kennt nach oben keine Grenzen.“


Betrug und Erpressung. Unter den Delikten in Zusammenhang mit Ermittlungen wegen Geldwäscherei liegt 2018 bis 2020 laut der „Nationalen Risikoanalyse der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung“ des Bundesministeriums für Finanzen schwerer Betrug (§ 147 StGB) mit deutlichem Abstand an erster Stelle. Es folgen gewerbsmäßiger Betrug (§ 148 StGB) und betrügerischer Datenverarbeitungsmissbrauch (§ 148a StGB). Die bei der Geldwäschemeldestelle erstatteten Verdachtsmeldungen zeigen, dass der betrügerische Verkauf von Waren oder Dienstleistungen sowie Vermögensschädigungen durch betrügerisch erlangte Kontodaten besonders häufig sind.

Der generelle Anstieg im Bereich Cybercrime betrifft auch die Vortaten von Geldwäscherei, erklärt Kubarth: „Rund 60 Prozent der Betrugssachverhalte finden im Internet statt. Online-Bestellbetrug, bei dem der Täter als Käufer oder als Verkäufer auftritt, ist die häufigste Vortat.“ Die Geldwäschemeldestelle erfährt von dem Delikt meist, indem der Geschädigte seiner Hausbank den Vorfall schildert, ersucht, das bereits überwiesene Geld zurückzubuchen, und das Geldinstitut den Vortatverdacht meldet.

Auch bei der Vortat Erpressung spielt Cybercrime eine wesentliche Rolle. Bei einer Ransomware-Attacke verschlüsseln die Täter die Daten des Opfers und fordern Lösegeld für die Entschlüsselung sowie oft auch dafür, dass sie die vor der Verschlüsselung kopierten Daten nicht veröffentlichen. Lösegeldforderungen werden ebenso für die Beendigung eines „Distributed Denial of Service“-(DDoS-)Angriffs gestellt, bei dem der Server des Opfers – z. B. durch Überflutung mit E-Mails – überlastet wird.

Eine neue Entwicklung zeichnet sich seit dem Auslaufen der Corona-Hilfen für Unternehmen ab: Die Anzahl der Fälle von betrügerischer Krida steigt, da manche Inhaber von nun in Geldnot geratenen „Zombiefirmen“ versuchen, die letzten Gelder aus ihren nicht mehr überlebensfähigen Firmen herauszuschleusen. „Kunden werden angerufen und ersucht, den Betrag für ihre nächste Rechnung auf ein neues Konto zu überweisen – meist handelt es sich dabei um das Privatkonto des Inhabers“, beschreibt Kubarth die Vorgehensweise.


Drogen- und Menschenhandel. Die Anzahl der Suchtmitteldelikte, zu denen auch in Zusammenhang mit Geldwäscherei ermittelt wird, ist mit durchschnittlich 22 Fällen pro Jahr zwar gering, man muss aber von einer hohen Dunkelziffer ausgehen. Drogengeschäfte finden meist ohne Inanspruchnahme von Dienstleistungen meldepflichtiger Berufsgruppen statt, die Zahlungen werden häufig über das informelle Transaktionssystem Hawala abgewickelt.

Bei Menschenhandel und Schlepperei liegt die von der Polizei geschätzte Zahl der Fälle ebenfalls weit über jener der bekannten. Die Betroffenen sehen sich manchmal gar nicht als Opfer oder haben Angst davor, Anzeige zu erstatten – etwa, weil sie sich illegal im Land aufhalten und eine Abschiebung befürchten. Insbesondere bei Anbietern von Echtzeit-Auslandsüberweisungen wird vermutet, dass sie für Transaktionen von Einnahmen aus Menschenhandel und Zwangsprostitution benutzt werden.


Vortat unbekannt. Untypisch ist der durch die Anfrage einer ausländischen FIU aufgedeckte Fall eines heimischen Edelmetallhändlers, der allzu leichtfertig Gold in Geld wechselte. Der ausländische Partnerdienst ersuchte die österreichische Geldwäschemeldestelle um Auskunft zu einer Transaktion aus Österreich im sechsstelligen Bereich an eine in ihrer Heimat als arbeitslos gemeldete Empfängerin. Sie hatte einem österreichischen Edelmetallhändler acht Kilogramm Goldbarren verkauft, die Kaufsumme überwies der Edelmetallhändler auf das ausländische Konto der Frau.

Die Analyse der Geldwäschemeldestelle ergab, dass der Edelmetallhändler nicht nachgefragt hatte, woher die Goldbarren stammten, und sich mit einer bloßen Bestätigung der Verkäuferin, es gebe keine illegalen Quellen, zufriedengegeben hatte. Die österreichische Geldwäschemeldestelle schaltete daraufhin die Gewerbebehörde ein, die sofort ein Ermittlungsverfahren wegen Missachtung der Sorgfaltspflichten einleitete. Ob die Frau legal in Besitz des Goldes gekommen war, konnte bis heute nicht geklärt werden. Brisantes Detail am Rande: Die Verkäuferin war in Österreich als Pflegeunternehmerin tätig.

Die Kriminalstatistik der vergangenen drei Jahre weist jährlich durchschnittlich vier Fälle aus, in denen der Verdacht auf Geldwäscherei von Vermögensbestandteilen einer kriminellen Vereinigung besteht. Diesbezügliche Verdachtsmeldungen liegen zwar nicht vor, allerdings dürfte das daran liegen, dass der Zusammenhang einer Transaktion mit einem bestimmten Organisationstypus wesentlich schwieriger zu erkennen ist als mit einer konkreten Vortat.


Verdachtsmeldungen. „Wenn man sich nicht sicher ist, ob eine Transak­tion in Zusammenhang mit einer Straftat steht, sollte man eine Meldung an die Geldwäschemeldestelle erstatten“, so Kubarth. Das tun die Meldeverpflichteten auch vermehrt, das Meldeaufkommen nimmt jährlich um 15 bis 20 Prozent zu. Die erwartete Steigerung von knapp 5.000 Verdachtsmeldungen im Jahr 2021 auf rund 8.000 heuer wird zum Teil auf neue meldepflichtige Berufsgruppen wie Virtual Asset Service Providers zurückgeführt. Diese haben der Geldwäschemeldestelle im Vorjahr 250 mal einen Verdacht mitgeteilt.

Einen ersten Hinweis darauf, ob es sich bei einer Transaktion um Geldwäsche handeln könnte, liefert ein genauer Blick auf den vorgelegten Identitätsnachweis des Kunden. Kubarth ortet z. B. bei Bankinstituten, die neu auf dem Markt sind und über noch unerfahrenes Personal verfügen, Probleme, gefälschte Dokumente als solche zu identifizieren: „Es scheitert nicht am Wollen, sondern an Erfahrung, Personaldecke und Marktdruck in der Bankenbranche.“ Als kritisch betrachtet er vor allem die Möglichkeit, Konten über Fernidentifikation zu eröffnen.

Generell sind die Sicherheitsmaßnahmen bei Banken jedoch sehr hoch. Das dürften auch ein Grund dafür sein, dass sich Geldwäsche zunehmend in den Bereich der Kryptowährungen verlagert. Der Kurs der Kryptowährungen ist laut Kubarth zwar für Anleger relevant, hat aber auf die Attraktivität von Transaktionen zum Zweck der Geldwäsche keinen Einfluss. Die Finanzmarktaufsicht reagierte auf den Trend und nahm unseriöse Virtual Asset Service Providers vom Markt, die verbliebenen Anbieter sind vom Sorgfaltsniveau mit den Banken vergleichbar.

Interessenskonflikte bei Meldepflichtigen können immer dann auftreten, wenn diesen durch die Ablehnung von Kunden empfindliche Einbußen entstehen. Kubarth nennt als Beispiel die Immobilienbranche: „Der Makler lebt von den Provisionen und hat daher wenig Interesse, Meldung an die Geldwäschemeldestelle zu erstatten.“ Die Verdachtsmeldungen in dieser Branche liegen seit Jahren im niedrigen zweistelligen Bereich.


Ermittlungen. Von allen 4.994 im Vorjahr eingelangten Verdachtsmeldungen leitete die Geldwäschemeldestelle insgesamt 2.578 – also 48 Prozent – an die Strafverfolgungsbehörden zur weiterführenden Ermittlung weiter, die übrigen wurden mangels Anfangsverdachts oder weiterer Analyseansätze ad acta gelegt. Durchschnittlich kommt es zu 80 Verurteilungen pro Jahr wegen Geldwäscherei. Nicht alle davon sind ein Resultat der Analyseberichte der FIU. „Es heißt nicht, dass die Verdachtsmeldungen wertlos sind, weil Geldwäsche nur selten nachgewiesen werden kann. Der Großteil der Meldungen führt sehr wohl zu Ermittlungsverfahren, aber meist in Bezug auf die Vortat“, betont Kubarth.

Unterstützend im Kampf gegen Geldwäsche könnte laut Kubarth auch eine eingeschränkte Beweislastumkehr wirken – nicht zum Zweck einer Verurteilung, aber um eine Sicherstellung von Geld zu ermöglichen, dessen Herkunft sich nicht klären lässt und das höchstwahrscheinlich illegal erworben wurde. Das Mittel der Wahl wäre in Fällen, in denen höchst dubiose Vermögenswerte vorliegen, den Inhaber zu verpflichten, die Legalität dieser Mittel zumindest glaubhaft zu machen. Denn für redliche Unternehmer ist es ein Leichtes, die Rechtmäßigkeit ihrer Gewinne zu beweisen. Der Leiter der Geldwäschemeldestelle beruft sich dabei auf Erfolge in Italien, wo es im Bereich der Organisierten Kriminalität eine vergleichbare Regelung gibt, die es erlaubt, Gelder mit vermutetem Mafia-Bezug einzuziehen.

Dass die Anzahl der weitergeleiteten Analyseberichte deutlich unter jener der eingelangten Verdachtsmeldungen liegt, begründet Kubarth mit der Filterfunktion der Geldwäschemeldestelle, deren Aufgabe es nicht sei, kriminalpolizeilich zu arbeiten. „Ich komme aus dem Intelligence-Bereich und werde nicht von der Strafprozessordnung oder der Strafverfolgung getrieben. Zu Beginn war unser Schwerpunkt, die Geldwäschemeldestelle zu konsolidieren und als Einheit, die sich von der Strafverfolgung abgrenzt, neu aufzustellen, eine verlässliche Filterung zu machen“, so Kubarth. Der Jurist war, bevor er Anfang 2020 die Leitung der Geldwäschemeldestelle übernahm, als wissenschaftlicher Mitarbeiter des Rechtsschutzbeauftragten und als juris­tischer Referent beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung tätig.

Die Herausforderungen, mit denen die Geldwäschemeldestelle im Zuge ihrer Filterfunktion konfrontiert ist, erklären auch, warum eine „gewisse Erfahrung“ zu den Grundvoraussetzungen für (potentielle) Mitarbeiter zählt. Kubarth konkretisiert die Anforderungen: „Wir brauchen erstens gute Kriminalisten mit Riecher sowie Wissen im Wirtschaftsbereich und eventuell in der Buchhaltung. Auch Sitzfleisch und Affinität zu technischen Dingen sind angesichts der notwendigen Datenbankrecherchen und der Entwicklungen rund um Kryptowährungen von Vorteil. Zweitens benötigen wir im Kampf gegen Geldwäsche hochspezialisierte IKT-Mitarbeiter, weil die Kommunikations-, Datenbank- und Analysetools ständig weiterentwickelt werden müssen. Diese Mitarbeiter findet man kaum innerhalb der Polizei – und am freien Markt bekommt man sie nicht aufgrund des starren öffentlich-rechtlichen Gehaltsschemas, sondern nur, wenn wir mit der interessanten Arbeit punkten können.“

Eine fachkundige und vollständige Analyse der Verdachtsmeldungen steht auf der „Wunschliste“ der Landeskriminalämter ganz oben, weiß Kubarth: „Wenn sie einen Fall bekommen, wollen sie einen Analysebericht, bei dem man auf einen Blick sieht, was die Ermittlungsansätze sind, auch wenn man nicht in der Materie bewandert ist. Es soll alles enthalten sein, was die Zentralstelle weiß und den LKAs Arbeit erspart, z. B. IBANs und Kontenregisterauszüge.“ Geht aus dem Bericht nicht hervor, um welche Straftat es sich handelt, ist die Wahrscheinlichkeit einer Einstellung der Ermittlungen wesentlich höher. Eine direkte Unterstützung der LKAs, etwa durch Öffnung eines Kontos ohne Anordnung von Staatsanwalt oder Richter, kann die Geldwäschemeldestelle nur in Sondersituationen leisten.


Informationsaustausch. Italien ist eines der Länder, mit denen die österreichische Geldwäschemeldestelle in regem Informationsaustausch steht. Ein aktuelles Thema sind Versuche der Mafia, Corona-Förderungen der EU dazu zu verwenden, Gelder aus illegalen Geschäften zu waschen, indem für fiktive Agrarflächen Förderungen lukriert werden. Zu den Ländern, bei denen bestimmte thematische Schwerpunkte vorherrschen, zählen Malta, Heimat zahlreicher Online-Casinos, und Luxemburg als Konzernsitz europäischer Unternehmenszentralen, z. B. von Amazon oder PayPal – ein Land, in dem die Meldeschwelle bei Geldwäscheverdacht wesentlich niedriger ist als hierzulande.

Die für Österreich wichtigsten Partnerländer sind Deutschland, gefolgt von der Schweiz, Italien und Liechtenstein. Auch auf EU-Ebene ist Österreich engagiert, etwa in der Advisory Group, die sich aus Delegierten europäischer Geldwäschemeldestellen zusammensetzt, oder im Rahmen von FIU.net, einem dezentralisierten Sys­tem, das die Meldestellen zur Kommunikation nutzen. „Die Sachverhalte beschränken sich nur selten auf Österreich. Daher kommt der internationalen Zusammenarbeit ein besonderer Stellenwert zu“, so Kubarth.




















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