Ernst Geiger beleuchtet in seinem zeitgeschichtlichen Buch erstmalig die Rolle der Wiener Kriminalpolizei unter dem NS-Regime.
In akribischer Kleinarbeit sichtete Hofrat Dr. Ernst Geiger unzählige Akte. Manchmal fanden sich auf über hundert Seiten gerade einmal ein paar Zeilen, die noch fehlende Informationen lieferten. - Was nach Ermittlungen zu einem „Cold Case“ klingt und ihn auch daran erinnerte, waren die Recherchen für sein jüngstes Buch. Eine Premiere für den ehemaligen Leiter der Abteilung 3 des Bundeskriminalamts, denn erstmalig schrieb er über Ereignisse, die er nicht selbst miterlebt hatte. Der „Tatort“ ist ihm jedoch nur zu gut bekannt: Berggasse 41. So lautet nicht nur der Titel der Neuerscheinung, an dieser Adresse verbrachte Geiger auch den Großteil seiner Dienstzeit.
Der Untertitel, „Die Wiener Kripo in der Nazizeit“, verrät, mit welchem schwierigen Kapitel sich Geiger auseinandersetzte. Dabei hatte er sich ursprünglich nur auf die Suche nach einer Lektüre über die Rolle der Kriminalpolizei in Wien unter den Nationalsozialisten gemacht – erfolglos, wie er verrät: „Über dieses Thema habe ich kein Buch gefunden, also habe ich beschlossen, selbst eines zu schreiben.“ Dabei stellte sich für ihn vor allem eine Frage: Inwieweit stimmt das Bild „saubere Kripo – verbrecherische Gestapo“?
Während seiner aktiven Zeit in der Berggasse 41, seit der Monarchie Hauptquartier der Wiener Kriminalpolizei, fand Geiger keine Antwort. Der Nationalsozialismus wurde nicht verdrängt, er war einfach kein Thema. Jene Kollegen, die vor 1945 Dienst bei der Kriminalpolizei gemacht hatten, waren schon in Pension. Nur ab und zu fiel ein Name und es hieß „Der war früher bei der Gestapo.“ oder „Der hat oft Besuch von einem alten Nazi bekommen.“ Anekdoten, für die sich die jungen Kriminalisten nicht so sehr interessierten, dass sie versucht hätten, den Wahrheitsgehalt zu überprüfen.
Historische Tatsachen. Keinen Geschichten, sondern historischen Tatsachen war Geiger für sein Buch auf der Spur. Er rekonstruierte die damaligen Ereignisse und Biografien von Kriminalbeamten anhand von Primärquellen wie Erlässen, Amtsblättern, Dienstbefehlen, Tätigkeitsberichten und Personalakten. Damit wird einerseits ein bisher „übersehenes“ Kapitel der Wiener Polizeigeschichte beleuchtet, andererseits ermöglichen es die detaillierten Beschreibungen, Unterschiede und Parallelen zur heutigen Situation aufzuzeigen. Befasst man sich nicht nur aus rein historischem Interesse mit der Vergangenheit, ist die Frage, ob sich die Geschichte in der einen oder anderen Form „wiederholen“ könnte, unvermeidlich.
Das erste Kapitel seines Buchs widmet Geiger der Wiener Kriminalpolizei in der Ersten Republik. „Die Kriminalpolizei, insbesondere das Wiener Sicherheitsbüro, hatte sich durch eine gute Medienarbeit und durch Klärungserfolge bei aufsehenerregenden Verbrechen in der Öffentlichkeit einen Namen gemacht“, schreibt er. Es handelte sich um eine gut funktionierende, in der Bevölkerung und international angesehene Behörde, und doch gelang den – damals noch illegalen – Nationalsozialisten ab 1933 die „Infiltration des Wiener Polizeiapparates“. Ihnen schlossen sich in der Folge vor allem Kriminalbeamte an, die sich bei Beförderungen zu Unrecht übergangen gefühlt hatten.
Kritische Juristen. Diejenigen unter ihnen, die hofften, unter dem NS-Regime den Aufstieg zu schaffen, wurden enttäuscht. Aber auch Polizeijuristen, die bereits höhere Positionen inne hatten, profitieren in der Regel nicht vom Machtwechsel. In der Ersten Republik waren alle Führungsfunktionen bei der Wiener Polizei mit Juristen – meist Reserveoffizieren, die im Ersten Weltkrieg gedient hatten – besetzt gewesen. Ihre verminderten Karrierechancen erklärt Geiger damit, dass Heinrich Himmler, Chef der Deutschen Polizei, auf allen wichtigen Posten SS-Offiziere und keine Juristen haben wollte. Letztere galten als kritischer und weniger leicht steuerbar.
Lässt sich daraus schließen, dass gekränkter Stolz anfällig für opportunistisches Verhalten macht? Bewahrt gute Bildung davor, Anhänger einer menschenverachtenden Ideologie wie der nationalsozialistischen zu werden? So einfach ist das nicht, erklärt Geiger – immerhin hatte es der österreichische Jurist Dr. Ernst Kaltenbrunner bis zum SS-Obergruppenführer und Leiter der höchsten polizeilichen Kommandostelle, des Reichssicherheitshauptamts, gebracht. „Den besten Schutz vor solchen Ideologien bietet eine generelle Anständigkeit und Empathiefähigkeit“, ist Geiger überzeugt. Diese Eigenschaften könne man allerdings nur schwer im Rahmen von Aufnahmeverfahren für die Polizei überprüfen.
Autoritäre Strukturen. Also gilt es, bei der Organisation anzusetzen, Strukturen zu schaffen, die autoritäre Tendenzen nicht begünstigen. Auch diesbezüglich war die Kriminalpolizei in der Ersten Republik laut Geiger gut aufgestellt, ihre organisatorischen und personellen Wurzeln reichten bis in die Zeit der Monarchie zurück. „Ihr Prinzip lag in der Verbindung von Zentralisation und Dezentralisation. Zentralämter und Bezirkspolizeikommissariate bildeten den Schwerpunkt der polizeilichen Tätigkeit“, heißt es in „Berggasse 41“. Dieses System wurde nach 1945 mit geringfügigen Änderungen wieder eingeführt.
Der Anschluss Österreichs an Deutschland bedeutete für die Polizei eine Übernahme der deutschen Organisationsstruktur, die durch eine stärkere Zentralisierung gekennzeichnet war. Die Zuständigkeit der Kriminalpolizeileitstelle Wien erstreckte sich auch auf Niederdonau (Niederösterreich) und gliederte sich in mehrere Abteilungen, Direktionen, Inspektionen und Kommissariate. Dazu kamen Außenstellen, die in den Polizeikommissariaten, den späteren „Polizeiämtern“, ihren Sitz hatten, aber zentral geführt wurden.
„Man hat den Bezirkspolizeikommissariaten die Kriminalbeamten weggenommen und – wie heute – in den Außenstellen zusammengefasst“, zieht Geiger eine Parallele zum aktuellen System. Zentralisierung habe den Vorteil der höheren Effizienz, allerdings sei auch die Gefahr eines Machtmissbrauchs größer. Man müsse nur wenige Posten umbesetzen, um die Polizei politisch auf Linie zu bringen. Demokratiepolitisch könne man vom Vorteil einer dezentralen Organisation sprechen, in welcher der Dienst- und Fachaufsicht eine Kontrollfunktion zukommt.
Vorbeugehaft. Da die Polizei immer auf Basis der Gesetze agiert, muss man auch die jeweilige Rechtslage betrachten, um polizeiliches Handeln beurteilen zu können. Diesbezüglich unterscheidet sich die NS-Zeit wesentlich von der heutigen – insbesondere durch das damalige Instrument der vorbeugenden Inhaftierung ohne Gerichtsbeschluss. „Die Vorbeugehaft hat einzelne Kriminalbeamte dazu ermächtigt, in die Freiheit und das Leben eines Menschen einzugreifen und zu entscheiden, ob er vor ein Gericht gestellt oder in ein KZ eingewiesen wird“, erläutert Geiger.
Die ideologische Begründung dieser Vorgehensweise liegt in der Annahme von „schlechtem Erbgut“, das eine Person zwangsläufig zum „Berufsverbrecher“ oder „Volksschädling“, wie es damals hieß, machte. Der Irrglaube, durch die gezielte Vernichtung dieser Menschen die Kriminalität eindämmen zu können, hatte Maßnahmen wie die im Buch beschriebene zur Folge: „Aufgrund eines Erlasses des Reichskriminalpolizeiamtes vom Juni 1938 wurden die 19 Kriminalpolizeileitstellen – so auch Wien – angewiesen, je 200 arbeitsfähige, als asozial betrachtete Menschen in ihrem Bereich festzunehmen und in ein Konzentrationslager zu deportieren.“
Als „asozial“ wurden auch „Zigeuner“ angesehen, für die man im burgenländischen Lackenbach, Bezirk Oberpullendorf, ein Sammel-, Anhalte- und Zwangsarbeiterlager errichtete. Die Sterblichkeit unter den Insassen war aufgrund der katastrophalen Bedingungen hoch. „Die Organisation und Mitwirkung an der 'Endlösung' des 'Zigeunerproblems' war sicherlich die größte Schuld, die die Kriminalpolizei im Dritten Reich auf sich geladen hatte. Die Kriminalpolizeileitstelle Wien hat dabei massiv mitgewirkt“, schreibt Geiger. Während die Kriminalpolizei bei der Deportation der Juden „nur“ Amtshilfe leistete, war sie bei der „Zigeunerverfolgung“ eigenverantwortlich tätig.
Ein Gegenstück zur vorbeugenden Inhaftierung bzw. zur Internierung ohne Gerichtsurteil existiert in der heutigen Zeit nicht. Allerdings überlegte die österreichischen Bundesregierung nach dem Terroranschlag in Wien am 2. November 2020, eine Art Präventivhaft für terroristische Straftäter einzuführen, erinnert sich Geiger. Österreichische Staatsbürger, die sich als Kämpfer dem sogenannten Islamischen Staat angeschlossen hatten und später nach Österreich zurückgekehrt waren, sollten auf unbestimmte Zeit in Verwahrung genommen werden können. Dieser Vorschlag wurde jedoch nie umgesetzt.
Faktor Mensch. Im Endeffekt spielte bzw. spielt der „Faktor Mensch“ damals wie heute eine wichtige Rolle. Kriminalbeamte hatten auch in der NS-Zeit zumindest einen gewissen Spielraum in ihrem beruflichen Handeln. Als Privatpersonen waren es einige wenige, die dem Mut besaßen, Mitmenschen vor Verfolgung zu schützen. In seinem Buch zeigt Geiger anhand von 49 Einzelbiographien das gesamte Spektrum von Mittätern über Mitläufer bis zu einzelnen Beamten auf, die sich geltendem (Un-)Recht widersetzten.
Am einen Ende der Skala ist der erwähnte Dr. Kaltenbrunner zu verorten. „Er war Karrierist, überzeugter Nationalsozialist der ersten Stunde und als Nummer zwei von SS und Polizei für Kriegsverbrechen verantwortlich“, charakterisiert Geiger den später in Nürnberg zum Tod Verurteilten. Dagegen versteckte Dr. Alexander Inngraf, Leiter der Inspektion II/b/-Sittlichkeitsdelikte, während des NS-Zeit eine Jüdin und soll weitere Juden vor Verfolgung geschützt haben. Nach dem Krieg wurde er ins Bundesministerium für Inneres übernommen, wo er unter anderem als Chefredakteur der Zeitschrift „Öffentliche Sicherheit“ tätig war.
Zusammengefasst betrachtet zeichnet Geiger in „Berggasse 41" ein Bild der Kriminalpolizei, das wohl dem der Bevölkerung im Allgemeinen entspricht: „Mehrheitlich wollten die Beamten ihre berufliche Existenz retten, Mitläufertum war vorherrschend, nur ganz selten wurde Haltung gezeigt oder gar Widerstand geleistet.“ Das wäre im 21. Jahrhundert nicht anders, ist er überzeugt: „Auch heute würden sich die meisten anpassen. Der Mensch ändert sich nicht, er will einfach nur überleben.“
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