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WKStA – Auswertung von Handys notwendig


Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) lehnt die Forderungen der Rechtsanwaltskammer, die die Einschränkungen der Sicherstellung und Auswertung von Handys und Laptops verlangte, strikt ab. WKStA-Leiterin Ilse Vrabl-Sanda sagte bei einem Pressegespräch im Januar 2023, dass das Handy oft der Tatort sei und ohne Auswertung von Handys die Korruptionsermittlungen in dem größten Verfahrenskomplex der WKStA, nämlich CASAG/Ibiza und ÖVP-Inseratencausa, schlicht nicht existieren würden.

Vrabl-Sanda betonte, dass Sicherstellung und Auswertung elektronischer Daten heute eine der wichtigsten Ermittlungsmaßnahmen seien, insbesondere im Bereich der „Heimlichkeitsdelikte“, wo es in der Regel keine Zeugen und Dokumente gebe. Korruptives Verhalten werde nicht in Verträgen vereinbart und sei schwer nachzuweisen.

Die WKStA benötigt auch Kronzeugen, um erfolgreich ermitteln zu können. Vrabl-Sanda plädiert daher für eine Änderung, um Sicherheit und Klarheit für Kronzeugen zu schaffen, insbesondere in Bezug auf Rechtsfolgen in anderen Verfahren, wie etwa Schadenersatz.

In der von Vrabl-Sanda präsentierten Zweijahresbilanz geht hervor, dass die Anzahl der Einstellungen weitaus größer ist als die der Anklagen und somit auch der Schuldsprüche. Es müsse ein Verfahren eingeleitet werden, wenn es einen „zumindest vagen Verdacht“ gibt, da dies der Anfang sei und weit weg von einem Schuldspruch. Ein Beschuldigtenstatus sei daher „keine Vorverurteilung“ und eine Einstellung eines Verfahrens auch kein Misserfolg.

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