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Strategien gegen Gewalt

  • fg
  • vor 1 Tag
  • 3 Min. Lesezeit

Der Gewaltschutzbericht 2025 zeigt, wie Prävention, Täterarbeit, Hochrisikomanagement und Opferschutz heute ineinandergreifen, um Gewalt möglichst frühzeitig zu verhindern.



Gewalt im privaten Umfeld gehört zu den besonders sensiblen Deliktsbereichen für Sicherheitsbehörden. Anders als bei vielen anderen Straftaten ereignet sie sich häufig hinter verschlossenen Türen, innerhalb familiärer oder partnerschaftlicher Beziehungen und in einem Umfeld, das von emotionalen Abhängigkeiten geprägt ist. Die Polizei ist dabei gefordert, rasch Gefährdungslagen zu erkennen, Opfer zu schützen und weitere Eskalationen zu verhindern. Der Gewaltschutzbericht 2025 des Bundeskriminalamtes zeigt, wie sich das österreichische Gewaltschutzsystem in den vergangenen Jahren weiterentwickelt hat.

Im Vorwort des Berichts betonen Innenminister Gerhard Karner und Bundeskriminalamtsdirektor Andreas Holzer, dass Gewalt eine der größten Herausforderungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die innere Sicherheit darstellt. Gewaltprävention beginne bereits bei Kindern und Jugendlichen und setze sich in einer Gesellschaft fort, die Verantwortung übernimmt und Zivilcourage zeigt. 

 

Gewaltschutzgesetze seit 1997. Bereits 1997 wurde das erste Gewaltschutzgesetz geschaffen. Es entstand in Zusammenarbeit zwischen staatlichen Stellen und Opferschutzeinrichtungen und wurde seither mehrfach weiterentwickelt. Einen wesentlichen Meilenstein stellte das Gewaltschutzgesetz 2019 dar, das mit 1. Jänner 2020 in Kraft trat. Insgesamt wurden dabei 25 Gesetze geändert. Zu den wichtigsten Neuerungen zählen die gesetzliche Verankerung sicherheitspolizeilicher Fallkonferenzen sowie die verpflichtende Gewaltpräventionsberatung für Gefährderinnen und Gefährder.

Gewalt in der Privatsphäre geht weit über klassische häusliche Gewalt hinaus. Erfasst werden unter anderem Körperverletzungen, gefährliche Drohungen, Stalking, sexuelle Gewalt, Freiheitsentziehung, Nötigung sowie fortgesetzte Gewalt. Entscheidend ist dabei nicht allein der Tatort, sondern die persönliche Beziehung zwischen Täter und Opfer.

 

Betretungs- und Annäherungsverbote. Im Jahr 2025 wurden österreichweit 14.101 Betretungs- und Annäherungsverbote ausgesprochen. Damit setzt sich nach dem Höchststand von 15.115 Maßnahmen im Jahr 2023 der leichte Rückgang der vergangenen beiden Jahre fort. 2024 waren 14.583 Maßnahmen registriert worden.

Die regionale Verteilung zeigt deutliche Unterschiede. Wien verzeichnete mit 3.983 Maßnahmen die höchste Zahl, gefolgt von Niederösterreich mit 2.562 und Oberösterreich mit 2.429 Fällen. Die niedrigsten Werte wurden im Burgenland registriert.

Die Statistik allein lässt jedoch   keine belastbaren Rückschlüsse über    die tatsächliche Gewaltentwicklung zu. Fach­­leute weisen seit Jahren darauf hin, dass Anzeigebereitschaft, Sensibilisierung der Bevölkerung sowie polizeiliche Einschreitpraxis die Zahlen wesentlich beeinflussen.

 

Verstöße gegen Schutzmaßnahmen steigen. Besondere Aufmerksamkeit verdienen die Zahlen zu Verstößen gegen bestehende Schutzmaßnahmen. Die Anzeigen wegen Missachtung von Betretungs- und Annäherungsverboten stiegen von 1.837 Fällen im Jahr 2021 auf 2.222 Fälle im Jahr 2025.

Noch deutlicher fällt die Entwicklung bei Verstößen gegen einstweilige Verfügungen aus. Hier erhöhte sich die Zahl der Anzeigen von 1.574 auf 3.030 Fälle. Damit hat sich die Zahl innerhalb von vier Jahren nahezu verdoppelt.

Diese Entwicklung zeigt, dass Schutzmaßnahmen allein nicht ausreichen. Ihre Wirksamkeit hängt maßgeblich von konsequenter Kontrolle, enger Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen und einer nachhaltigen Betreuung von Gefährdungsfällen ab.

 

Hochrisikofälle im Fokus. Ein zentrales Instrument des modernen Gewaltschutzes sind Sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen. Sie kommen insbesondere bei sogenannten High-Risk-Fällen zum Einsatz, wenn konkrete Hinweise auf schwere Gewalttaten vorliegen.

Die Fallkonferenzen dienen dem strukturierten Informationsaustausch zwischen Polizei, Gewaltschutzzentren, Sozialbehörden und weiteren Einrichtungen. Ziel ist es, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und koordinierte Schutzmaßnahmen zu entwickeln.

 

Täterarbeit als Präventionsinstrument. Während sich der Gewaltschutz früher vor allem auf polizeiliche Intervention und Opferhilfe konzentrierte, gewinnt die Arbeit mit Gefährdern zunehmend an Gewicht.

Die Beratungsstellen für Gewaltprävention meldeten 2025 insgesamt 12.274 Anlassfälle. Insgesamt wurden 12.261 Gefährderinnen und Gefährder betreut. Nach dem Höchststand von 12.681 Beratungen im Jahr 2023 blieb das Niveau damit weiterhin hoch.

Ziel der Gewaltpräventionsberatung ist es, Gewaltmuster zu erkennen, Verantwortung für das eigene Verhalten zu fördern und weitere Eskalationen zu verhindern. Die Täterarbeit wird dabei als Ergänzung zum Opferschutz verstanden.

 

Prävention im öffentlichen Raum.  Mit dem Programm „Sicherheit im öffentlichen Raum“ setzt das Bundeskriminalamt auf Sensibilisierung und Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls. Das Angebot richtet sich insbesondere an Mädchen und Frauen ab 16 Jahren. Themen sind Selbstbehauptung, Gefahrenbewusstsein und Handlungsmöglichkeiten in kritischen Situationen.

2025 wurden österreichweit 154 Maßnahmen durchgeführt. Die Zahl der erreichten Personen lag bei 3.753. Gegenüber den Pandemiejahren stellt dies eine deutliche Steigerung dar.

Neben polizeilichen Maßnahmen und Beratungsangeboten setzt das Bundeskriminalamt verstärkt auf Öffentlichkeitsarbeit. Dazu zählt insbesondere die Kampagne „16 Tage gegen Gewalt an Frauen“, die jährlich rund um den Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen durchgeführt wird. Ergänzt wird sie durch die Kassabon-Initiative, bei der Notrufnummern und Hilfsangebote auf Kassenbons österreichischer Handelsunternehmen abgedruckt werden. Ziel dieser Maßnahmen ist es, Betroffene möglichst niederschwellig zu erreichen und auf bestehende Unterstützungsangebote aufmerksam zu machen.

 

Nationaler Aktionsplan als strategischer Rahmen. Einen Schwerpunkt des Jahres 2025 bildete die Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans gegen Gewalt an Frauen und Mädchen 2025–2029. Acht Arbeitsgruppen entwickelten Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Opferschutz, Täterarbeit und Sensibilisierung. Das Innenministerium leitete die Arbeitsgruppe „Gewaltfrei durch Prävention – Arbeit mit potenziellen Gefährdern und Tätern“.





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