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Macht gegen Recht

Alfred Ellinger
vor 1 Stunde
5 Min. Lesezeit

Der Internationale Strafgerichtshof soll die schwersten Verbrechen ahnden, doch seine Macht endet dort, wo Staaten seine Autorität nicht akzeptieren. Die jüngsten Angriffe aus Washington zeigen, wie schnell internationales Recht an seine Grenzen stößt, wenn es mit nationalen Machtinteressen kollidiert.

 


Der „Internationale Strafgerichtshof“ (IStGH) nahm im Jahre 2002 seine Tätigkeit auf. 125 Staaten erkennen seine Rechtsprechung an. Nicht dazu ge­hören die USA, Russ­land, China, In­dien, die Türkei und Israel. Nach dem Römischen Statut (angenommen am 17. Juli 1998) ist der IStGH zuständig für Verbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression. Hingegen entscheidet der Internationale Gerichtshof über Streitigkeiten zwischen Staaten.


Washington gegen Den Haag. Betrachtet man die weltweite Lage, so muss man zur Kenntnis nehmen, dass das Völkerrecht weltweit einfach miss­achtet wird. Nicht das Recht regelt globale Konflikte, sondern Streitkräfte. Kriegsverbrechen werden nur sehr selten geahndet.

Der IStGH ist zuletzt unter erheblichen politischen Druck geraten. Es begann mit der Entlassung des Chef­anklägers Karim Khan wegen des Verdachts sexueller Übergriffe gegen eine Mitarbeiterin. Dieser trat vorübergehend von der Amtsausübung zurück und wurde im Juli 2026 entlassen. Auf Antrag Khans erließ der IStGH im November 2024 Haftbefehle gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu, den damaligen Verteidigungsminister Yoav Gallant und den Hamas-Militärchef Mohammed Deif.

Um die Entlassung Karim Khans ranken sich Gerüchte und Verschwörungstheorien. Insbesondere wird darüber spekuliert, dass die Vorwürfe gegen Karim Khan vom Mossad oder der CIA fingiert wurden, um Khan zu diskreditieren (Belege dafür liegen bisher nicht vor).

US-Außenminister Marco Rubio sieht eine Bedrohung der USA durch den IStGH. In einem Gastbeitrag für das Wall Street Journal schrieb Rubio, er werde alle Mittel einsetzen, die der US-Regierung zur Verfügung stehen, um die Bedrohung zu beseitigen, die vom IStGH in Den Haag für Amerika ausgehe. Das Gericht sei ein ständiges Tribunal mit unbegrenzter Zuständigkeit. Amerika werde nicht zulassen, dass seine Soldaten, Grenzschützer und Abgeordnete von Richtern aus beliebigen Staaten verurteilt werden könnten. Den Gerichtshof anzuerkennen würde den Tod der Vereinigten Staaten als unabhängige und souveräne Nation bedeuten.

Im August 2026 verhängten die USA Sanktionen gegen Tomoko Akane, Präsidentin des IStGH und gegen den dort tätigen senegalesischen Anwalt Abdoulaye Seye. Ru­bios Begründung: Die beiden Juristen seien an Bemühungen beteiligt gewesen, gegen Regierungsvertreter von Staaten zu ermitteln, die dessen Zuständigkeit nicht anerkennen.

Offenbar hat der amerikanische Außenminister einiges nicht verstanden. Der IStGH ist, wie bereits ausgeführt, nicht für jeden beliebigen Übergriff zuständig, sondern eben nur für die oben genannten vier Kategorien schwerster Völkerrechtsverbrechen. Bei diesen Verbrechen kann das Gericht grundsätzlich tätig werden, wenn die Tat auf dem Gebiet eines Vertragsstaates begangen wurde oder der Beschuldigte Staatsangehöriger eines Vertragsstaates ist. Daneben bestehen weitere Zuständigkeitsgrundlagen, insbesondere die Anerkennung der Gerichtsbarkeit durch einen Nichtvertragsstaat oder eine Überweisung durch den UN-Sicherheitsrat. Grund­sätzlich greift der IStGH jedoch nur ein, wenn die zuständigen Staaten nicht willens oder nicht in der Lage sind, die betreffenden Verbrechen ernsthaft selbst zu verfolgen. Der US-Außenminister hat wohl das Römische Statut nie gelesen. Was Rubio mit seinen heftigen, aber völlig falschen Darlegungen vermitteln will: Kein Amerikaner, der Zivilis­ten im Iran bombardiert, niemand, der vermeintliche Drogenboote samt Insassen versenkt, und niemand, der ausländische Bürger oder gar Staatschefs entführt, soll sich Sorgen machen müssen, etwa vor ein Gericht gestellt zu werden.

Dass die Vereinigten Staaten das Völkerrecht nicht besonders schätzen, hat Donald Trump erst Anfang Jänner dieses Jahres erklärt. Er brauche kein Völkerrecht, ihm genüge sein Verstand und seine eigene Moral. Trump meinte wohl, ihn binde kein Recht, die Souve­ränität der USA stehe über allem.


Rubios bemerkenswerter Widerspruch. Die aggressiven Aussagen des amerikanischen Außenministers erscheinen zudem im Lichte früherer Darlegungen Rubios widersprüchlich. Vor einigen Jahren unterstützte Rubio gemeinsam mit dem im Juli 2026 verstorbenen Senator Lindsey Graham im US-Senat eine Resolution, die dazu dienen sollte, russische Kriegsverbrechen in der Ukraine vor dem IStGH in Den Haag zur Anklage zu bringen.

Heute meint Rubio, dass ein Staat, der sich in die internationale Ordnung integriere und damit seine Souveränität einschränke, sich aufgebe. Der Staat dürfe keine Macht an irgendwelche Ins­titutionen abgeben. Die Botschaft, die Rubio verkündet, lautet: der Staat darf alles. Es darf für ihn keine Grenzen geben. Internationale Regeln gelten nicht für die USA.


Die USA drehen an der Eskala­tionsschraube. Am 9. Oktober 2026 folgte auf die Drohungen eine weitere Eskalation. Die US-Regierung verhängte weitreichende Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof. Anders als bei den bisherigen Strafmaßnahmen, die sich vor allem gegen einzelne Richter und Ankläger richteten, wurde nun der Gerichtshof selbst ins Visier genommen. US-Außenminister Marco Rubio kündigte an, Transaktionen mit dem von ihm als „Schurkengericht“ bezeichneten IStGH zu verbieten, dessen Ressourcen zu beschneiden und seine Tätigkeit lahmzulegen.

Die Sanktionen könnten weitreichende praktische Folgen haben. Nach den vorliegenden Berichten sollen unter anderem Vermögenswerte des Gerichtshofs eingefroren und geschäftliche Transaktionen eingeschränkt werden. Betroffen sein könnten auch Unternehmen, die Dienstleistungen für den IStGH erbringen. Banken könnten gezwungen sein, Konten zu schließen, Versicherungsunternehmen bestehende Verträge zu beenden und Technologieunternehmen ihre Zusammenarbeit mit dem Gericht einzustellen. Damit richtet sich der amerikanische Druck nicht mehr ausschließlich gegen einzelne Justizorgane, sondern gegen die organisatorischen und wirtschaftlichen Grundlagen des Gerichtshofs.


Nobelpreis und Sanktionen. Besondere politische Symbolkraft erhielt die Entscheidung durch ihren Zeitpunkt. Nur wenige Stunden vor der Ankündigung der neuen US-Sanktionen war bekannt geworden, dass die südafrikanische Juristin Navi Pillay mit dem Friedensnobelpreis 2026 ausgezeichnet wird. Pillay gehörte von 2003 bis 2008 dem Internationalen Strafgerichtshof als Richterin an und war später Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte. Die Auszeichnung erfolgte in einer Phase zunehmender politischer Angriffe auf Institutionen der internationalen Strafjustiz.


„Enttäuschend“ und „Schockierend“. Pillay reagierte auf die amerikanischen Maßnahmen mit deutlicher Kritik. Sie bezeichnete die Sanktionen als „enttäuschend“ und „schockierend“. Besonders bestürzend sei, dass Richter wegen ihrer gerichtlichen Entscheidungen mit Strafmaßnahmen belegt würden. Die Entwicklung zeige, wie stark das internationale Völkerrecht inzwischen unter Druck geraten sei. Dass die Vereinigten Staaten ausgerechnet am Tag der Bekanntgabe des Friedensnobelpreises für eine ehemalige IStGH-Richterin weitere Sanktionen gegen den Gerichtshof ankündigten, verdeutlicht den politischen Gegensatz zwischen der Stärkung internationaler Rechtsinstitutionen und dem amerikanischen Anspruch, die eigene Souveränität gegenüber deren Gerichtsbarkeit zu behaupten.

Der Internationale Strafgerichtshof verurteilte die Maßnahmen als einen beispiellosen Eingriff in seine Unabhängigkeit. Die Sanktionen seien ein Versuch, den Gang der Justiz zu blockieren und den Gerichtshof an der Erfüllung seines Mandats zu hindern. In einer Erklärung sprach der IStGH von einem „Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit und auf die Fundamente der internationalen Rechtsordnung“. Die stellvertretende Anklägerin Nazhat Shameem Khan versicherte, dass sämtliche Verfahren, Ermittlungen und Strafverfolgungen fortgesetzt würden.

Auch die Vereinten Nationen reagierten mit deutlicher Kritik. UNO-Generalsekretär António Guterres bezeichnete die Entscheidung als schweren Schlag gegen die internationale Strafgerichtsbarkeit. UNO-Menschenrechtskommissar Volker Türk forderte die Aufhebung der Sanktionen.


Für Unabhängigkeit kämpfen. Bei weiteren derartigen Attacken gegen den Gerichtshof müsste Europa reagieren. Aber wie? Derzeit erscheint Europa weitgehend der amerikanischen Dominanz bei allen Technolo­gien ausgeliefert.

Die Lehre aus diesen amerikanischen Unfreundlichkeiten lautet: Europa muss in wohl allen Bereichen unabhängiger werden. Europa muss für die Unabhängigkeit des IStGH und letztlich für internationale Gerechtigkeit kämpfen.

Die USA sollten sich an die Worte des hochgeachteten Senators Lindsey Graham erinnern, der im März 2022 sagte, Amerika müsse alles tun, was es könne, um den IStGH mit Informationen und Geheimdiensterkenntnissen zu versorgen. Alfred Ellinger

 

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