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Geldwäsche wird digital

fg
vor 3 Stunden
6 Min. Lesezeit

Kriminelle Finanzströme werden schneller, internationaler und technisch komplexer. Der Geldwäschebericht 2025 dokumentiert einen deutlichen Anstieg der Verdachtsmeldungen und zeigt, welche Bedeutung Kryptowährungen, Echtzeitüberweisungen und digitale Identitäten inzwischen haben. Die 10. Geldwäschetagung in Wien rückte deshalb die Zusammenarbeit von Behörden, Finanzwirtschaft und internationalen Partnern in den Mittelpunkt.



Geldwäsche ist ein wesentliches Element organisierter und gewinnorientierter Kriminalität. Wer mit Drogenhandel, Betrug, Menschenhandel, Korruption oder anderen Straftaten Geld verdient, steht vor dem Problem, die Herkunft dieser Vermögenswerte zu verschleiern und sie möglichst unauffällig in den legalen Wirtschaftskreislauf zu überführen. Die Methoden verändern sich mit den technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Bargeld, Scheinfirmen und Strohleute spielen weiterhin eine Rolle, gleichzeitig haben digitale Zahlungswege, Onlinekonten und Kryptowerte das Spektrum erheblich erweitert.

Im Zentrum der österreichischen Geldwäschebekämpfung steht die Austrian Financial Intelligence Unit, kurz A-FIU. Die im Bundeskriminalamt angesiedelte Geldwäschemeldestelle ist die zentrale Stelle für die Entgegennahme und Analyse von Verdachtsmeldungen. Sie bildet die Schnittstelle zwischen meldepflichtigen Berufsgruppen und den Sicherheitsbehörden und soll aus einer großen Menge an Finanzinformationen jene Sachverhalte herausfiltern, bei denen sich Hinweise auf Geldwäsche, deren Vortaten oder Terrorismusfinanzierung ergeben.

 

Verdachtsmeldungen nehmen deutlich zu. Wie stark diese Aufgabe an Umfang gewonnen hat, zeigen die Daten des Geldwäscheberichts 2025. Insgesamt verzeichnete die A-FIU 19.292 Akteneingänge. Gegenüber dem für Vergleichszwecke nach derselben statistischen Methode berechneten Jahr 2024 entspricht das einem Anstieg von rund 49 Prozent. Den größten Teil bildeten Verdachtsmeldungen meldeverpflichteter Berufsgruppen. Der Bericht weist hier 13.923 Meldungen aus; hinzu kamen 66 Verdachtsmeldungen von Behörden.

Mit Abstand die meisten Verdachtsmeldungen kamen aus dem Bankensektor. 11.100 Meldungen entfielen 2025 auf Banken. An zweiter Stelle standen bereits Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen mit 2.671 Meldungen. In diesem Bereich betrug der Anstieg gegenüber dem Vergleichsjahr rund 117 Prozent. Das Bundeskriminalamt führt die Entwicklung unter anderem auf das gestiegene Interesse an Kryptowährungen und die damit verbundene höhere Aktivität zurück. Zugleich verändert die europäische Kryptoregulierung MiCAR den Markt. Neue Anbieter unterliegen regulatorischen Anforderungen und werden damit auch Teil des Systems zur Geldwäscheprävention.

 

Vom Verdacht zur Analyse. Die Schwelle für eine Verdachtsmeldung ist bewusst niedriger angesetzt als jene für die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Für die A-FIU bedeutet das, dass sie eine Filterfunk­tion erfüllen muss. Verdachtsmeldungen werden zunächst geprüft, bewertet und mit weiteren Informationen abgeglichen. Dazu gehören Transaktionsdaten ebenso wie Informationen aus polizeilichen Datenbeständen, anderen Verdachtsmeldungen, Registern und internationalen Quellen.

Technische Grundlage ist unter anderem die Web-Applikation goAML, über die Verdachtsmeldungen strukturiert und verschlüsselt übermittelt werden. Die A-FIU setzt außerdem ein teilautomatisiertes Risikoscoring ein. Damit sollen jene Meldungen identifiziert werden, bei denen das Risiko eines Zusammenhangs mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung besonders hoch erscheint.

Von insgesamt 13.989 im Analyseverfahren bearbeiteten Verdachtsmeldungen wurden 4.324 in Form von Analyseberichten an Strafverfolgungsbehörden oder ausländische Partnerdienste weitergegeben. Das entsprach 31 Prozent der eingelangten Verdachtsmeldungen. 9.665 Fälle verblieben mangels Anfangsverdachts oder weiterer Analyseansätze zunächst bei der A-FIU und wurden der passiven Folgeanalyse zugeführt.

Die Geldwäschemeldestelle führt dabei selbst keine strafprozessualen Ermittlungen. Verdichten sich die Hinweise auf eine Straftat, werden die Analyseergebnisse an die jeweils zuständigen Stellen übermittelt. Bei vermuteter Terrorismusfinanzierung ist dies die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst, bei Korruptionsverdacht das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung. Andere Sachverhalte werden je nach Zuständigkeit innerhalb des Bundeskriminalamts oder an Landeskriminalämter weitergegeben.

 

Geld bewegt sich schneller. Der Geldwäschebericht beschreibt „Instant Payments“ als einen zunehmend relevanten Faktor. Geld kann innerhalb weniger Sekunden von einem Konto auf ein anderes übertragen werden. Werden mehrere solcher Transaktionen hintereinander durchgeführt, kann eine Kette entstehen, die es den Behörden erheblich erschwert, den Endpunkt der Geldbewegung rechtzeitig festzustellen und Vermögenswerte zu sichern.

Geschwindigkeit ist damit zu einer zentralen Größe der Geldwäschebekämpfung geworden. Das betrifft nicht nur Banken. Finanztransaktionen können heute über verschiedene Dienstleister, Länder und technische Systeme geführt werden. Kriminelle Organisationen können Geld innerhalb kurzer Zeit über mehrere Konten bewegen, in Kryptowerte umwandeln oder über sogenannte Money Mules weiterleiten. Nationale Ermittlungsmaßnahmen stoßen dabei schnell an Grenzen.

Entsprechend groß war die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit im Berichtsjahr. Die A-FIU leitete in mehr als 3.500 Fällen einen internationalen Informationsaustausch ein, um zusätzliche Erkenntnisse einzuholen oder ausländische Partnerdienste über eigene Erkenntnisse zu informieren. Genutzt wurden insbesondere FIU.net und das Egmont Secure Web. Über solche Systeme können Financial Intelligence Units Finanzinformationen sicher austauschen.

 

Geldwäschetagung. Diese internationale Dimension stand auch bei der 10. Geldwäschetagung am 1. und 2. Oktober 2026 in der Wirtschaftskammer Österreich in Wien im Mittelpunkt. Vertreterinnen und Vertreter von Behörden, Strafverfolgung, Aufsicht und Privatwirtschaft befassten sich dort mit aktuellen Entwicklungen bei Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Für das Bundeskriminalamt eröffnete Vizedirektor Paul Marouschek die Tagung.

Marouschek verwies auf die zunehmend internationale und technische Ausrichtung krimineller Organisationen. „Kriminelle Organisationen agieren international, nutzen neue Technologien und bewegen Vermögenswerte innerhalb kürzester Zeit über Ländergrenzen hinweg. Erfolgreiche Geldwäschebekämpfung kann deshalb nur gemeinsam gelingen. Entscheidend ist, Informationen rasch zusammenzuführen, Finanzströme sichtbar zu machen und dort anzusetzen, wo Kriminalität besonders empfindlich getroffen wird – bei ihren illegal erwirtschafteten Gewinnen“, erklärte Marouschek.

Geldwäsche kennt keine Grenzen. Mit der Anti-Money Laundering Authority, kurz AMLA, ist inzwischen eine neue europäische Ebene hinzugekommen. Die Behörde nahm im Juli 2025 in Frankfurt am Main ihre operative Tätigkeit auf. Sie soll die Zusammenarbeit der nationalen Behörden stärken, den Informationsaustausch verbessern und gemeinsame Analysen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten unterstützen. Seit Februar 2026 ist auch ein Vertreter der österreichischen A-FIU vor Ort in Frankfurt tätig.

Für die Bekämpfung von Geldwäsche ist die europäische Zusammenarbeit deshalb relevant, weil Finanztransaktionen längst nicht mehr entlang nationaler Grenzen verlaufen. Ein Konto kann in einem Staat geführt, von einer Person in einem anderen Staat kontrolliert und für Transaktionen mit Empfängern in mehreren weiteren Ländern verwendet werden. Kryptowerte verstärken diese Entkoppelung von Finanztransaktion und geografischem Standort. Der Geldwäschebericht nennt Kryptowährungen deshalb ausdrücklich als einen Schwerpunkt.

 

Neue Methoden der Verschleierung. Neben Kryptowerten beschreibt der Bericht weitere Erscheinungsformen, die weniger technisch wirken, aber ähnliche Funktionen erfüllen können. Dazu gehört die missbräuchliche Verwendung von Vereinen. 2025 stellte die A-FIU auffällige Häufungen von Vereinsgründungen fest. Teilweise waren mehrere hundert Vereine an derselben Adresse registriert. Bei der Analyse einzelner Finanzströme fielen hohe Geldbeträge aus dem Ausland auf, die über Vereinskonten weitergeleitet wurden, ohne dass typische Zahlungen eines regulären Vereinsbetriebs erkennbar waren.

In bestimmten Fällen konnten unter Einbeziehung ausländischer Financial Intelligence Units Straftaten von Vereinsorganen im Ausland mit den österreichischen Strukturen in Verbindung gebracht werden. Der Fall zeigt, dass Geldwäsche nicht zwingend auf komplizierten technischen Innovationen beruhen muss. Auch rechtlich zulässige und grundsätzlich unverdächtige Organisationsformen können missbraucht werden, wenn sie den Transfer oder die Verschleierung von Vermögenswerten erleichtern.

Ein weiteres Problem ist der Miss­brauch digitaler Identitäten. Der Bericht beschreibt Fälle, in denen Bankkonten mit gefälschten Ausweisdokumenten eröffnet wurden. Verwendet wurden dabei Daten tatsächlich exis­tierender, unbeteiligter Personen. Solche Konten konnten anschließend wiederum dazu dienen, weitere Konten zu eröffnen und Betrugsgelder weiterzuleiten. Für die betroffenen Personen kann ein solcher Identitätsdiebstahl erhebliche Folgen haben, weil Konten und Transaktionen zunächst mit ihrem Namen verbunden erscheinen.

Die technische Entwicklung verschärft dieses Problem. Künstliche Intelligenz ermöglicht die Herstellung immer überzeugenderer Bild-, Video- und Audiofälschungen. Der Geldwäschebericht verweist insbesondere auf Deepfake-Technologien und deren mögliche Verwendung bei Online-Identifikationsverfahren. Auch klassische Betrugsmodelle können dadurch erheblich professionalisiert werden.

18 Prozent der Verdachtsmeldungen wurden 2025 dem Bereich Betrug als erkannter Vortat zugeordnet. Sieben Prozent standen im Zusammenhang mit möglichen Steuerdelikten. In zwei Prozent der Fälle bestand ein Verdacht auf Terrorismusfinanzierung.

Der Bericht beschreibt mehrere Betrugsformen, die zunehmend mit digitalen Kommunikations- und Zahlungswegen verbunden sind. Dazu zählen Phishing, Bestellbetrug, CEO-Fraud, Business-E-Mail-Compromise und Cyber-Trading-Fraud. Gerade beim Anlagebetrug werden Opfer häufig über professionell wirkende Internetseiten oder Werbung in sozialen Medien angesprochen. Scheinbare Gewinne sollen weitere Einzahlungen auslösen. Tatsächlich werden die Gelder nicht wie versprochen investiert, sondern weitertransferiert und teilweise über Kryptowährungen verschleiert.

 

Behörden und Wirtschaft vernetzt. Diese Entwicklung erklärt, warum die Geldwäschebekämpfung nicht allein Aufgabe der Polizei sein kann. Banken, Kryptodienstleister, Versicherungen, rechtsberatende Berufe und andere Verpflichtete verfügen über Informationen, die für die frühzeitige Erkennung verdächtiger Finanzströme entscheidend sein können. Gleichzeitig benötigen diese Berufsgruppen Informationen über neue Tatmuster, damit ihre Kontrollsysteme entsprechend angepasst werden können.

Das Financial Intelligence Network Austria, FINA, fördert den regelmäßigen und vertraulichen Austausch zwischen öffentlichem und privatem Sektor. Beteiligt sind unter anderem besonders meldestarke Institute, strategische Partner und zuständige Behörden. Besprochen werden komplexe Fälle, neue Muster und praktische Probleme bei der täglichen Geldwäscheprävention.

 

Lokalisierung bei Mordermittlungen. Dass Finanzanalysen auch jenseits klassischer Geldwäscheermittlungen von Bedeutung sein können, zeigt ein im Bericht dargestellter Mordfall. Nach einem Tötungsdelikt in Maria Alm im Mai 2025 unterstützte die A-FIU die Ermittlungen durch Transaktionsdaten einer vom Tatverdächtigen verwendeten Kreditkarte. Die Daten trugen dazu bei, den Flüchtigen in den Niederlanden zu lokalisieren, wo er anschließend festgenommen wurde.

Ein anderer Fall betraf ein komplexes Scheinfirmenkonstrukt. Ausgangspunkt waren Verbindungen zwischen acht Personen, drei Firmen und 91 Konten, die durch Analysen der A-FIU festgestellt worden waren. Die weiteren Ermittlungen führten zu Verdachtsmomenten unter anderem wegen krimineller Vereinigung, gewerbsmäßigen Betrugs, Urkundenfälschung, Geldwäsche, Schlepperei und Sozialleistungsbetrugs. Im März 2026 wurden im Raum Wien und Niederösterreich mehrere Festnahmen und Hausdurchsuchungen durchgeführt. Laut Bericht konnten rund 190 Beschuldigte ausgeforscht und eine vorläufige Schadenssumme von rund 4,8 Millionen Euro festgestellt werden.

 





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