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Auftragstäter Kinderpornokonsumenten



Die 58.000 Kinderporonografie-Aufzeichnungen im Fall Teichtmeister sind alles Aufnahmen realer sexueller Gewalt“, betonen Vertreterinnen des AÖF (Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser) und des Österreichischen Frauenrings. In einer Aussendung kritisieren sie den Umgang der Medien und der Gesellschaft mit dem Fall. „Dahinter stehen reale sexuell missbrauchte Kinder. Wir unterstützen die Forderung der Betroffenenplattform: Kinder, die Opfer von Darstellungen sexueller Gewalt im Internet geworden sind, sollen umfassende Schadenersatzansprüche gegen jene Personen stellen können, die solche Videos und Aufnahmen erzeugen und konsumieren.“ Die Behörden sollten – soweit möglich – alle Opfer ausforschen und ein Verfahren gegen die Verdächtigen anstrengen. Dazu zählen auch die Konsumenten im Internet.

Als „skandalös“ bezeichnen die Vertreterinnen des AÖF und des Österreichischen Frauenrings die Reak­tion des Umfelds, der Arbeitgeber, der Politik und der Justiz: „Der geständige Verdächtige wird lediglich als Süchtiger dargestellt statt als Gewalttäter.“ Das sei eine Verharmlosung der Gewalt und es handle sich dabei um Täterschutz. „Medienberichten zufolge soll Teichtmeister bereits früher seiner Ex-Lebensgefährtin gegenüber gewalttätig gewesen sein, die diesbezüglich Anzeige wegen ihrer Gewalterfahrungen erstattet hatte und auch bezüglich der entdeckten Aufnahmen.“ Es gilt die Unschuldsvermutung.


„Rein digitales Delikt“? Teichtmeisters Anwalt Dr. Michael Rami, der gleichzeitig Verfassungsrichter ist, habe von einem „rein digitalen Delikt“ gesprochen. „Angesichts dieser Verharmlosung schwerer realer Straf­taten fordern wir, dass ein Verfassungsrichter als Hüter der Rechtsstaatlichkeit nicht gleichzeitig Anwalt eines Sexualstraftäters sein kann“, schreiben die AÖF- und die Vertreterinnen des Österreichischen Frauenrings weiter. „All das ist eine Verhöhnung der Opfer und aller von sexueller Gewalt betroffenen Kinder.“

Die Darstellung sexueller Gewalt gegen Kinder sei ein Geschäftsmodell. Bei „Kinderpornografie“ handle es sich um schwere Gewalt an Kindern: „Es ist Vergewaltigung und Missbrauch von Kindern jeden Alters, von Babys über Kleinkinder bis zu Teenagern und das Filmen und Fotografieren dieser Taten.“

Vielfach kommen die Kinder aus desolaten sozialen Verhältnissen und sie sind oft Opfer von Kindesentführungen, Waisenkinder oder Flüchtlingskinder. Allein im vergangenen Jahr sollen 7.700 Flüchtlingskinder verschwunden sein. „Es ist zu befürchten, dass auch diese Kinder Opfer von Internet-Gewalt werden“, schreiben die Vertreterinnen des AÖF und des Österreichischen Frauenrings. „Wir fordern auch diesbezüglich Aufklärung und Fahndung nach diesen Kindern.“

Dahinter stehe ein Geschäftsmodell weltweiter Verbrecher-Ringe. Und eine Vielzahl von Männern, die diese Gewaltaufnahmen konsumieren, seien die „Auftraggeber“ dieser Straftaten und damit Mittäter.










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