- Alfred Ellinger
Die Informationsarbeit im Terrorfall
Der Terroranschlag vom 2. November 2020 ist uns allen in trauriger Erinnerung. Dieser Tag hat Wien verändert. Die Wiener Innenstadt war bis in den frühen Morgen des folgenden Tages vom Blaulicht der Einsatzfahrzeuge hell erleuchtet. Ein Terrorist hatte vier Menschen getötet und 23 weitere schwer verletzt.

Die Wiener Polizei hat schnell und richtig reagiert. Der Terrorist wurde getötet. Mehr und besser wäre im konkreten Fall nicht möglich gewesen. Fehler sind wahrscheinlich im Vorfeld geschehen. Die Informationsarbeit während und nach dem Terroranschlag erscheint stets verbesserungsfähig. Zuletzt konnte ein Terroranschlag auf die Regenbogenparade in Wien mit Hilfe ausländischer Geheimdienste verhindert werden. In diesem Falle erschien mir die Informationsarbeit deutlich verbesserungsfähig.
Zur Informationsarbeit im Terrorfall seien mir einige Gedanken erlaubt. Die Informationsarbeit im Falle eines Terroranschlages kann selbstredend nicht im einzelnen geplant oder vorbereitet werden, wenn man von der Vorbereitung eines sogenannten Grundlagenmaterials absieht. Es erweist sich aber dann im Zusammenwirken der korrespondierenden Organe einerseits und der Öffentlichkeitsarbeit innerhalb ihres Aufgabenbereiches andererseits, ob überhaupt eine Grundsatzbildung erarbeitet wurde und ob die erarbeiteten Grundsätze den Anforderungen genügten, bzw. durch Gebrauch und Übung auch zur Anwendung gelangen konnten. Erfahrungsgemäß erweisen sich jene Leute als besonders flexibel und zur Improvisation befähigt, die zu führen, speziell zu organisieren und zu planen gelernt haben.
Wenn es die Lage gestattet, sollte sich im Falle eines Terroranschlages der zuständige Minister alle öffentlichen Erklärungen, so auch an Journalisten, vorbehalten. Auskünfte werden aber wohl auch „nebenher“ zu erteilen sein. Diesbezüglich sollte es eine klare Regelung geben; entweder schon im Rahmen der Grundsatzbildung oder ad hoc. Doch auch beides kann sich als Illusion erweisen, so dass dann nur das Instrument einer „Sprachregelung“ für die Spitzenkräfte und die Wahrnehmung der notwendigen Verschwiegenheit durch alle untergeordneten Beamten verbleibt.
Damit werden einige Fragen aufgeworfen. Wer soll außer dem Minister noch zu Erklärungen an die Vertreter von Presse, Rundfunk, Fotoagenturen, ermächtigt sein? Soll es einen „Sprecher“ geben oder sollen einige wenige Beamte zu Erklärungen, unter der Auflage einer internen Sprachregelung, ermächtigt sein? Was kann gesagt werden, was soll nicht gesagt werden, wo liegen die Grenzen der Geheimhaltung?
Leitende Beamte haben im Verlauf ihrer Dienstzeit meistens auch ein Marketing- oder public relations-Seminar absolviert, Erfahrungen mit Presse und Rundfunk erworben und eine gewisse politische Sensibilität gewonnen. Sie können daher im allgemeinen bedenkenlos zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt werden. Sicher wäre der „Sprecher“ die Ideallösung, weil er aus dem täglichen Umgang mit den Journalisten um einiges zweck- und zielsicherer zu agieren weiß, aber letztlich „gibt“ der leitende Fachmann für den Journalisten häufig „mehr her“. Nur in einer politisch wie fachlich besonders heiklen Lage, in der der Minister keine Erklärung abgeben will, müsste auf den „Sprecher“, dann den leitenden Öffentlichkeitsarbeiter, zurückgegriffen werden.
Es sind in schwieriger Lage nämlich „Einstellungsunterschiede“ psychologisch und damit diesfalls auch praktisch von einiger Bedeutung. Der Öffentlichkeitsarbeiter steht dem Journalisten meist mit einer ganz anderen inneren Einstellung gegenüber als der Beamte mit anderer dienstlicher Aufgabenstellung, mitunter auch als ein Minister, der in der öffentlichen Berichterstattung schon verschiedentlich diskreditiert wurde.
Der Öffentlichkeitsarbeiter kennt die Mehrzahl der Journalisten sehr gut, jedenfalls jene, mit denen er häufig zusammenarbeitet. Er kennt die Bedingungen unter welchen diese Leute arbeiten, ihre Spielregeln und er weiß vor allem, was sie brauchen. Er wird trachten den Journalisten zu einem Erfolg zu verhelfen, zumindest aber zu einer brauchbaren Berichterstattung, denn auch er ist früher oder später bei seiner Arbeit auf Unterstützung durch Journalisten angewiesen. Ein guter Öffentlichkeitsarbeiter wird sich im Umgang mit Journalisten auch Listen und Tücken versagen; er wird stets wahrheitsgemäß und – soweit möglich und sachnotwendig – auch vollständig informieren. Er besitzt Fachwissen und Überblick, er versteht es, Informationen in der kürzest möglichen Zeit zu beschaffen oder zu vermitteln und er hilft den Journalisten, wo und wann dies möglich ist. Er hegt den Journalisten gegenüber keinerlei Aversionen oder Vorbehalte, er ist einfach immer für sie da. Keine leichte Aufgabe. Aber daher sehen ihn die Journalisten nie als „Presseabwehrstelle“ oder als „Informationsverhinderer“.
Ein guter Öffentlichkeitsarbeiter wird auch nie die gebotene Geheimhaltung verletzen und rund 95 % der Journalisten respektieren dies.
Tatsache ist, dass jede öffentliche Erklärung, besonders im Terrorfall, nicht nur großem öffentlichen Interesse begegnet, sondern auch die öffentliche Meinung so oder so beeinflusst. Auch jede Nuancierung der Aussage kann allgemein in verschieden Richtungen verstanden werden. Ebenso kann das Verschweigen eines Sachverhaltsdetails oder seine erst verspätete Meldung ein anderes Verständnis und eine andere Lageeinschätzung durch die Bevölkerung herbeiführen.
Zulässige oder unzulässige Manipulation? Zunächst: Alles, was erklärt oder gesagt wird, muss wahr sein. Lüge bleibt Lüge – auch im Terrorfall – und sie bringt auch nichts ein, wie schon die Lügenorgien der Propaganda in den Kriegen dieser Zeit, gegenständlich die Lügen Putins im Angriffskrieg gegen die Ukraine, gezeigt haben. Zulässig ist das Verschweigen von Teilen eines Falles, wenn dies der Abwehr von Nutzen ist. Problematisch ist die Nuancierung der wahrheitsgemäßen Formulierung einer öffentlichen Erklärung dann, wenn sie das Verständnis der Adressaten in eine falsche Richtung lenkt; die öffentliche Erklärung kann dadurch den Charakter der vorsätzlichen Täuschung annehmen, die nicht weniger unzulässig als die Lüge ist.
Die Lüge ist immer nur eine – sicherlich die schlechteste – Alternative im Falle einer notwendigen Erklärung. In schwieriger Lage ist die Verschweigung, wenn sonst kein anderer Weg offenzustehen scheint, die bessere Lösung. So müssen beispielsweise kleinere Pannen oder Fehlleistungen im Apparat nicht zum Gegenstand einer Meldung gemacht werden.
Der frühere Innenminister Otto Rösch erzählte einmal von seinem Onkel, der gemeint haben soll: „Bua, wost sagst, muss wahr sein, aber Du muaßt net immer alles sagn, was wahr ist“. Von wesentlicher Bedeutung ist die notwendige Verschwiegenheit von allen Beamten. Disziplinlosigkeit, allenfalls missverstandene Hilfsbereitschaft untergeordneter Organe, kann schwersten Schaden anrichten.
Unbedachte Pressemitteilungen können Ermittlungen gefährden. Innenministerium und Polizei wissen zu berichten, dass Ermittlungen und die Festnahme von Rechtsbrechern durch vorzeitige Pressemeldungen mitunter beeinträchtigt oder sogar verhindert wurden.
Ich selbst kann aus meiner Zeit als Untersuchungsrichter am Landesgericht für Strafsachen Wien über einen Aufsehen erregenden Mordfall berichten, in dem dem Täter bei der Verschleierung seiner Tat ein schwerer Fehler unterlaufen ist, der mit großer Wahrscheinlichkeit zu seiner Verhaftung geführt hätte, wäre über diesen Fehler nicht bereits in den Morgenzeitungen ausführlich berichtet worden. Der Fall wurde nie gelöst.
Was in derlei Fällen auch immer die Ursache gewesen sein mag, z.B. Ungeschicklichkeit, Indiskretion oder anderes, die Vorstellung, dass sich derartiges in einem Terrorfall ereignen könnte ist belastend, vor allem im Hinblick auf mögliche Geiselnahmen oder Folgetaten. Bemerkenswert an derlei bekannt gewordenen Vorgängen war regelmäßig, d.h. von journalistischen Anfängern abgesehen, dass dem Journalisten gar nicht bewusst war, dass er eine Festnahme verhinderte oder Ermittlungen oft massiv beeinträchtigte. Eine Tatsache, die die Notwendigkeit von Verschwiegenheitspflichten unterstreicht, aber auch zeigt, wie behutsam und besonnen in heiklen Fällen mit Informationen umzugehen ist.
Im Terrorfall hat Vorrang, was der Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und damit der Sicherheit der Menschen dient. Die zivile Öffentlichkeit ist weithin der Meinung, dass Presse und Rundfunk dazu mitberufen sind, für Recht, Ordnung, die Wahrung der Kultur, vernünftige wirtschaftliche Lebensbedingungen u.a. einzutreten, demnach auch zur Bekämpfung des Terrors beizutragen. Sie kommt damit dem Selbstverständnis sehr nahe, wenn man davon absieht, dass einzelne Journalisten und deren Blätter gerne Verbrecher glorifizieren, um sich bei einer bestimmten Zielgruppe zu etablieren.
Im sogenannten „Ehrenkodex für die österreichische Presse“ – „Grundsätze für die publizistische Arbeit“ wird auf die Verantwortlichkeit zu einem Teil auch gegenüber der Öffentlichkeit hingewiesen, aber keineswegs in dem Sinne, dass Zeitungen und Rundfunk jeweils Regierungsbelange zu unterstützen hätten, ausgenommen die Zeitung(en) der Regierungspartei(en). Gewissenhaftigkeit und Korrektheit in Recherche und Bericht sind die oberste Verpflichtung des Journalisten, nicht mehr und nichts anderes.
Gewissenhaft und korrekt zu ermitteln, zu führen, zu arbeiten ist die eine Seite, ebenso gewissenhaft und korrekt darüber zu berichten ist eine andere Seite gesellschaftlicher Lebenswirklichkeit. Im Falle einer guten Polizeiarbeit wird die Berichterstattung der Massenmedien die Arbeit des Innenministeriums und der Polizei unterstützen, wenn nicht die amtliche Öffentlichkeitsarbeit „auslässt“, ganz besonders dann, wenn es sich um einen Terrorfall handelt. Und man kann die Journalisten auch um eine Mitarbeit und Zusammenarbeit bitten.
Nur: Von Mitarbeit und Zusammenarbeit sollte man allerdings nicht erst angesichts terroristischer Bedrohungen oder Terrorfälle reden. Vor allem seitens der zuständigen Öffentlichkeitsarbeiter und der Politiker sollte eine solche laufend - auch der Gesinnung nach – praktiziert werden. Dann wird in bedrohlicher Lage, eben einem Terrorfall, bei den Journalisten, wenn auch zumeist ohne Begeisterung, dafür Verständnis gefunden werden, wenn etwas für einige Zeit „geheim“ gehalten wird.
Soviel Information wie möglich, soviel Geheimhaltung wie notwendig! Im Terrorfall ist geheim zu halten, was Gesundheit und Leben gefährden könnte und was man konkret zu tun beabsichtigt.
Die Entwicklung künftiger Kampfweisen, wie von Abwehrverfahren der mit der Terrorabwehr befassten staatlichen Einrichtungen, wird auch eine Zurückhaltung diesbezüglicher Aussagen nahelegen.
Im Terrorfall haben Redakteure und Reporter Arbeiten zu leisten wie: Fotos, Filme und Fernsehaufzeichnungen einzubringen, zu recherchieren und zu berichten. Sie müssen dies am Ort des Geschehens und dort tun, wo sich die Einsatzleitung der Abwehrorganisation befindet. Sie werden auch versuchen mit den Terroristen und ihren mutmaßlichen Auftraggebern Kontakt zu erhalten, nicht zuletzt, um für ihr Medium an Attraktivität zu gewinnen. Innenministerium und Polizei wird den Bild- und Wortberichterstattern, soweit dies aus Sicherheitsgründen möglich ist, die Arbeit zu erleichtern trachten.
Vorrang besitzt jedoch die Arbeit der Organe der Terrorabwehr. Dem haben sich auch die Berichterstatter zu beugen.
Je größer die Zahl der Berichterstatter ist, umso mehr müssen organisatorische Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeiter im Abwehrstab die Arbeitsmöglichkeiten der Journalisten sicherstellen. Wesentlich ist die gleichmäßige Behandlung aller Berichterstatter und ihre laufende Information zur Lage, zu grundsätzlichen Belangen des Abwehrapparates, zum internationalen Terrorismus (Zusammenstellungen Statistiken etc.).
Nicht umsonst fordern die mit der Terror-Abwehr befassten Institutionen „sinnvolle berufsständische Selbstbeschränkungsnormen“ bei der Berichterstattung im Terrorfall. Auf Grund der in solchen Fällen gegeben Lage wird die Arbeit der Berichterstatter immer wieder gewissen Einschränkungen, meist örtlicher Gegebenheiten wegen, unterworfen werden müssen. Es liegt dies nicht an der Willkür einiger Leute im Führungsstab, sondern an der jeweils anderen Lage des Falles und der Zahl der Berichterstatter.
Selbstbeschränkungen von Presse. Rundfunk und den Bild-Berichterstattern wären natürlich optimal und würde es vermeiden, dass Politiker und Apparat zu den Medien in Gegensatz und unter deren „Beschuss“ geraten. Aber Gewähr, dass sich alle betroffenen Journalisten an eine vereinbarte Selbstbeschränkung halten, bestünde dann auch nicht. Wenn man davon ausgeht was durch eine solche Selbstbeschränkung erreicht werden soll, nämlich ungestörte Arbeit des Abwehrapparates, Vermeidung der Gefährdung von Menschen und freiwilliger und unfreiwilliger Unterstützung der Interessen von Terroristen gibt es wahrscheinlich keine optimale Lösung, auch nicht in Form der „Selbstbeschränkung“.
Der Abwehrapparat wird unter Umständen einfach in Kauf zu nehmen haben, dass er kritisiert wird, und sich dann eben mit sicherlich guten Argumenten zu rechtfertigen haben. Geschickt agierende Politiker an der Spitze des Abwehrapparates und tüchtige Öffentlichkeitsarbeiter haben schon bisher Konflikte vermeiden können.
Ein zumeist unterschätztes Problem der Terror-Abwehr liegt in der regelmäßig außerordentlichen physischen und psychischen Belastung, der Überlastung der im Abwehreinsatz stehenden Personen, voran des zuständigen Ministers, der leitenden Beamten und Experten. Gesteigerte Anforderungen können ausnahmsweise zu besonderen Leistungen führen, sie bewirken aber in der Regel Leistungsminderung und damit einhergehende Fehlleistungen. Solchem wird am wirksamsten durch Beratung und Entscheidungsfindung im Team begegnet, wobei Ruhepausen als unvermeidlich gelten müssen.
In jedem Politiker, Experten und leitenden Beamten hat sich aus Bildung, Wissen und Erfahrung ein gewisses Denk- und Kontrollschema entwickelt, das ihnen zur Zeit außerordentlicher Anforderungen und der Überlastung hilft, das Rechte und Richtige zu tun oder Unangebrachtes zu unterlassen. Es kann dem persönlichen Willen zum Erfolg entspringen und intuitiv zu Tage treten. Es kann auch auf einem entwickelten und eingeübten Denk- und Arbeitsschema beruhen, das mitunter mehrteilig ist und in manchem einer Check-Liste gleicht.
Das innere „Denk- und Arbeitsschema des Leiters der Öffentlichkeitsarbeit wird in den Beratungsphasen auf seinem Fachwissen, seiner Erfahrung und den Grundsätzen der Öffentlichkeitsarbeit um die Terrorabwehr beruhen, die er längst in praktischen Formeln mental gespeichert hat.
Dabei gelangt er oder sieht sich zu einer Rückblendung jener Fragen gehalten, denen er sich vielleicht nach vom Minister getroffener Entscheidung noch einmal stellen muss:
• Was soll ich?
• Was kann ich?
• Worauf kommt es besonders an? (Aussageschwerpunkte, Sprachregelung)
• Was soll publizistisch erreicht werden?
• Was soll vermieden werden?
• Was hat zu geschehen?
• Was muss erarbeitet werden?
• Was ist zu veranlassen hinsichtlich Bildberichterstattung – Foto/Fernsehen Wortberichterstattung –Agenturen/Zeitungen/Auslandskorrespondenz/Hörfunk
• andereseits: Form und Art der Information; in welcher Weise sind Minister, Experten und leitende sowie sonst agierend Beamte in die Berichterstattung mit ihren Arbeiten einzuschließen?
Gekonnte amtliche Öffentlichkeitsarbeit verhilft dem Journalisten zu beruflichem Erfolg und erleichtert seine Arbeit. Ein Interview mit einem ausgewiesenen Experten, dem Minister oder einem hohen leitenden Beamten, gibt im allgemeinen – schon wegen des damit verbunden Kolorits – für die Medien mehr her als eine Erklärung des Presse- oder Rundfunkreferenten.
Und dann kommt der informatorischen Aufarbeitung eines Terroranschlages wesentliche Bedeutung zu, optimal wenn ein Abwehrerfolg zu verzeichnen ist. Schlussendliche Sachverhaltsdarstellung, Bekanntgabe kriminologischer Untersuchungsergebnisse, Verletzungsberichte, Leistungsvergleiche/Statistiken, politische Zusammenhänge werden u.a. Aussagethemen sein, daneben Erlebnisschilderungen von Beamten, Analyse der Taktik der Terroristen und vieles andere.
Mit dem Erfolg in der Terrorabwehr gewinnen die zuständigen Einrichtungen und Personen und mit ihnen Staat und Politik an Vertrauen und Sympathie und einigem Ansehen in der Welt, aber auch einen größeren Zuwachs an Sicherheit.