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Betrüger und Scheinfirmen

  • Rosemarie Pexa
  • 1. Mai
  • 4 Min. Lesezeit

Die Wirtschaftskriminalität steigt, besonders stark betroffen ist die Baubranche.



Wer Betrügern auf den Leim gegangen ist, redet meist nicht darüber. Zu groß ist die Scham, die Tricks der Kriminellen nicht durchschaut zu haben, zu gering die Hoffnung, etwas von dem verlorenen Geld zurückzubekommen. Der Wiener Malermeister Henryk Sojka ist einer der wenigen, der den Schritt an die Öffentlichkeit wagte. Bei einer von Foggensteiner Public Relations veranstalteten Pressekonferenz am 26. Jänner 2026 im Presseclub Concordia schilderte er seinen Fall:

 

Betrug am Bau. Vor zwei Jahren erhielt Sojka ein lukrativ erscheinendes Angebot: Ein Immobilienentwickler stellte dem seit rund drei Jahrzehnten bestehenden Familienbetrieb einen Großauftrag in Aussicht. Sojka nahm an. Seine 20 Beschäftigten sowie die von ihm als Subunternehmen beauftragten Tischlerei- und Elektrotechnikbetriebe leisteten auf einer Baustelle im 1. Bezirk mehr als 3.000 Arbeitsstunden. In Summe legte Sojka Rechnungen über 300.000 Euro, doch davon wurden nur 180.000 Euro bezahlt.

Sojka versuchte, die offenen Forderungen auf dem Rechtsweg einzutreiben, jedoch ohne Erfolg. Stattdessen entstanden ihm zusätzlich Einbringungskosten von rund 15.000 Euro. Was zunächst wie ein gutes Geschäft ausgesehen hatte, brachte den Familienbetrieb an den Rand des Ruins. Sojkas Lehre daraus: „Wir legen deutlich mehr Zwischenrechnungen, bei Zahlungsverzug stellen wir die Arbeit ein. Diese Erkenntnis haben wir uns sehr teuer erkauft.“

 

Walter Geyer: „Unternehmen mit krimineller Energie kann man nur mit Schnelligkeit, Kreativität und raschen Prüfungen beikommen.“
Walter Geyer: „Unternehmen mit krimineller Energie kann man nur mit Schnelligkeit, Kreativität und raschen Prüfungen beikommen.“

Kritisch hinterfragen. „Dieses Beispiel zeigt, wie schnell ein Unternehmen unverschuldet Probleme bekommen kann“, kommentierte Walter Strobl, Präsident des österreichischen Inkassoverbands und Geschäftsführer der INKO Inkasso GmbH, den Fall. Oft sei es schwer zu erkennen, ob es sich um Betrug handle. Strobl riet, auf den Hausverstand zu hören. Ein Geschäft, das zu gut klingt, um wahr zu sein, muss kritisch hinterfragt werden – etwa, wenn ein mittelständischer Handwerker aus Salzburg eine Anfrage für ein Großprojekt in der Wiener Innenstadt bekommt.

Zum Schutz vor Betrügern und Scheinfirmen empfahl Strobl ein professionelles Forderungsmanagement. Der erste Schritt ist eine Bonitätsprüfung potenzieller Geschäftspartner, für die sich mehrere Quellen nutzen lassen – etwa Bonitätsberichte von Wirtschaftsauskunfteien oder die öffentlich einsehbare Liste der Scheinunternehmen des Finanzministeriums. Ist eine Firma bereits durch Betrügereien aufgefallen, findet man oft im Internet Berichte darüber.

Rechnungen sollten zeitnah gestellt werden. Bei Zahlungsverzögerungen ist eine rasche Reaktion gefragt, etwa durch Beiziehen eines Inkassounternehmens, das auch prüft, ob gegen den Schuldner bereits Insolvenzverfahren laufen oder andere Zahlungsausfälle bekannt sind.

Da Betrüger häufig versuchen, Forderungen möglichst lange hinauszuzögern, sollte man bei entsprechenden Anzeichen frühzeitig eine Rechtsanwaltskanzlei einschalten. Wenn die Zahlungen ausbleiben, müssen sie konsequent eingefordert und notfalls auch gerichtlich durchgesetzt werden. Gibt es Hinweise darauf, dass hinter einem Geschäftspartner eine Scheinfirma steckt oder er betrügerisch handelt, sollte man Anzeige bei der Polizei erstatten. Dann wird das Verfahren von der Staatsanwaltschaft geführt, die über weitere Ermittlungen entscheidet. In der Praxis lässt sich Betrug laut Strobl jedoch oft nur schwer erkennen, weil unbezahlte Rechnungen zunächst wie gewöhnliche Zahlungsprobleme erscheinen. Die Polizei kann aber erst tätig werden, wenn ein konkreter Verdacht auf einen strafbaren Tatbestand vorliegt.

 

Walter Strobl: „Ein Geschäft, das zu gut klingt, um wahr zu sein, muss kritisch hinterfragt werden.“
Walter Strobl: „Ein Geschäft, das zu gut klingt, um wahr zu sein, muss kritisch hinterfragt werden.“

Billigbieter. Strobl erklärte, warum betrügerische Unternehmen bei größeren Bauprojekten häufig den Zuschlag erhalten: Sie können besonders günstige Angebote legen, weil sie ihre Kosten durch minderwertige Baustoffe oder nicht angemeldete Arbeitskräfte drücken. Seriöse Mitbewerber haben gegen solche Dumpingpreise kaum eine Chance. Hinter den Firmen stehen oft Geschäftsführer aus dem Ausland, die untertauchen, wenn der Betrug auffliegt. Leidtragende sind häufig auch Subunternehmer, deren Leistungen nicht oder nur zum Teil bezahlt werden.

Das Beispiel des betrogenen Malermeisters Sojka ist kein Einzelfall, betont Strobl, vor allem in Wien sorgen Betrüger und Scheinfirmen häufig für finanzielle Ausfälle. Laut der Wiener Insolvenzstatistik 2025 sind die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens – das Vorhandensein von kostendeckendem Vermögen oder die Leistung eines Kostenvorschusses von 4.000 Euro – immer öfter nicht gegeben. Gläubigerschützer führen das unter anderem auf die wachsende Anzahl betrügerischer Unternehmen zurück.

 

Steigende Deliktzahlen. In den letzten zehn Jahren ist die Anzahl der Betrugsdelikte in Österreich laut Bundeskriminalamt von 22.235 im Jahr 2015 auf 50.641 gestiegen – ein Plus von knapp 128 Prozent. Auch bei Veruntreuung, Untreue und Krida gibt es hohe Zuwächse, so Mag. (FH) Martin Geyer, Gutachter, Unternehmensberater und Datenanalyst mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität. Noch deutlicher zeigt sich die Entwicklung bei der Höhe der Schadenssummen: Sorgten im Jahr 2000 unbesicherte Kredite der Bank Burgenland im Ausmaß von 2,35 Milliarden Schilling für Aufsehen, liegen die Forderungen bei der Pleite des Signa-Imperiums von René Benko bei über 30 Milliarden Euro.

Wirtschaftskriminalität schädigt Geschäftspartner, Lieferanten und andere Gläubiger, die auf offenen Forderungen sitzenbleiben, wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig wird. Nicht oder nicht ordnungsgemäß angemeldete Arbeitnehmer erhalten keine angemessene Bezahlung und verlieren Sozialansprüche. Werden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt oder Sozialleistungen zu Unrecht bezogen, entgehen dem Staat Einnahmen, wodurch letztlich auch die Allgemeinheit zu den Geschädigten zählt.

Geschäftspartner oder Lieferanten betrügerischer Unternehmen hoffen oft, durch Verhandeln doch noch zu ihrem Geld zu kommen. Die Gegenseite reagiert häufig mit einer Mängelrüge und behauptet, die gelieferte Ware bzw. die erbrachte Leistung sei fehlerhaft oder entspreche nicht der Vereinbarung. Auf dieser Grundlage wird ein Preisnachlass gefordert, was laut Geyer einer Erpressung gleichkommt. Der Geschädigte muss abwägen, ob er die angebotene wesentlich geringere Summe akzeptiert oder auf den vollen Betrag besteht und ein Gerichtsverfahren riskiert.

 

Aufwertungsgewinne. Im Mittelpunkt großer Wirtschaftsdelikte der vergangenen Jahre sieht Geyer häufig sogenannte Aufwertungsgewinne. Dabei handelt es sich um rein buchhalterische Gewinne, die entstehen, wenn der Wert von Immobilien oder anderen Vermögenswerten in einem Gutachten höher angesetzt wird, obwohl diese gar nicht verkauft worden sind. Tatsächlich fließt dabei kein Geld, dennoch steigt in der Bilanz das Eigenkapital. Die wirtschaftliche Lage des Unternehmens wirkt dadurch besser, als sie tatsächlich ist.

Grundsätzlich dürfen solche nicht realisierten Gewinne wegen einer gesetzlichen Ausschüttungssperre nicht an Eigentümer ausgeschüttet werden. Durch bestimmte Konstruktionen innerhalb eines Konzerns – etwa Verkäufe zwischen verbundenen Gesellschaften oder die Einbringung von Vermögenswerten in eine andere Konzerngesellschaft – können diese stillen Reserven jedoch formal als realisiert gelten und damit doch ausgeschüttet werden. Geyer sieht hier Handlungsbedarf und plädiert dafür, dass der Gesetzgeber die Ausschüttungssperre strenger fasst, um solche Praktiken zu erschweren.

 

Informationsprobleme. Ein zentrales Problem bei der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität besteht laut Geyer in der asymmetrischen Informationsverteilung. Meist werden Informationen über einen Geschäftspartner erst dann eingeholt, wenn schon ein Schaden entstanden ist. Finanzbehörden hindert ein zu langsamer Informationsfluss daran, rechtzeitig zu handeln. Unternehmern mit krimineller Energie könne man laut Geyer nur mit Schnelligkeit, Kreativität und raschen Prüfungen beikommen – doch dafür brauche mehr Personal und schnelle Einsatzgruppen.












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