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Werbeanrufe immer noch ein Renner5.100 Beschwerden bei Konsumentenschützern der Arbeiterkammer in sechs Monaten Trotz neuer Regeln Schlupflöcher für unseriöse Anbieter AK verlangt, das Gesetz nachzubessern."Mit unerwünschten Werbeanrufen, dem so geannten Cold Calling, muss endlich Schluss sein", verlangt Gabriele Zgubic, Leiterin der Arbeiterkammer (AK), Abteilung Konsumentenpolitik. "Unseriöse Anbieter machen munter weiter mit lästigen Werbeanrufen trotz strengerer Regeln seit Mai." Die Konsumentenschützer der AK verzeichneten seit Mai bundesweit 5.100 Beschwerden über Cold-Calling-Fälle. Wenn ungebeten das Telefon läutet Werbeanrufe sind verboten, wenn der Konsument der Werbeaktion zuvor nicht zugestimmt hat. Seit Mai gilt überdies: Verträge im Zusammenhang mit Wett- und Lotteriedienstleistungen sind nichtig, wenn sie bei einem unzulässigen Werbeanruf geschlossen werden. Bei anderen unerbetenen Werbeanrufen von Dienstleistungsanbietern beginnt die Frist zum Vertragsrücktritt in der Regel erst mit der ersten Rechnungslegung zu laufen. Tipps der Konsumentenschützer "Seien Sie hellhörig bei unbekannten Anrufern. Fragen Sie nach der Telefonnummer. Nummern mit 09xx nie zurückrufen. Das sind teure Mehrwertnummern", rät Zgubic. "Antworten Sie bei Werbeanrufen niemals mit Ja, selbst bei scheinbar harmlosen Fragen. Verträge können durch mündliche Erklärungen am Telefon zustande kommen. Achten Sie daher auf Postzusendungen. Oft werden Sie so über angeblich am Telefon abgeschlossene Verträge informiert."
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