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Kein Gewinn durch GesetzEntwurf der Justizministerin im Kampf gegen Telefonkeiler greift laut Konsumentenschützer zu kurz, um gegen Verträge bei unzulässigen Werbeanrufen anzukämpfen.Unerbetenes Anrufen durch Firmenvertreter aus Call-Centers und Telefonkeiler, so genanntes "Cold-Calling", belästigt Konsumenten und führt oft zu überhastet zustande kommenden Verträgen. Anfang Juli 2010 versandte das Justizministerium den Entwurf eines Konsumentenschutzrechts-Änderungsgesetzes 2010. Es sieht gegen die Telefonkeiler ein besonderes Rücktrittsrecht für Konsumenten vor, die während eines unerbetenen Werbeanrufs einen Vertrag abgeschlossen haben. Konsumenten-unfreundliches Gesetz Konsumentenschützern geht der Entwurf der Justizministerin nicht weit genug. Konsumentenschützer der Arbeiterkammer bezeichnen das Gesetzesvorhaben als "konsumentenunfreundlich". Sie verlangen, dass Verträge, die in unzulässigen Werbeanrufen zustande gekommen sind, generell gegenstandslos sein sollten. Gewonnen! "Sie haben gewonnen" viele Konsumenten erhalten unerbetene Telefonanrufe, in denen ihnen ein angeblicher Gewinn mitgeteilt wird. In Wirklichkeit dient der Anruf nur zu Werbezwecken. Die Unternehmen nennen wenn überhaupt nur ihren Firmennamen. Anschrift oder Sitz des Unternehmens sowie eine Telefonnummer werden Verbrauchern fast nie mitgeteilt.
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