Viele Konsumenten wissen durch die geschickte Gesprächstaktik am Ende des Anrufs gar nicht, dass sie einen Vertrag abgeschlossen haben


 

       

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Kein Gewinn durch Gesetz

Entwurf der Justizministerin im Kampf gegen Telefonkeiler greift laut Konsumentenschützer zu kurz, um gegen Verträge bei unzulässigen Werbeanrufen anzukämpfen.

Unerbetenes Anrufen durch Firmenvertreter aus Call-Centers und Telefonkeiler, so genanntes "Cold-Calling", belästigt Konsumenten und führt oft zu überhastet zustande kommenden Verträgen. Anfang Juli 2010 versandte das Justizministerium den Entwurf eines Konsumentenschutzrechts-Änderungsgesetzes 2010. Es sieht gegen die Telefonkeiler ein besonderes Rücktrittsrecht für Konsumenten vor, die während eines unerbetenen Werbeanrufs einen Vertrag abgeschlossen haben.

Konsumenten-unfreundliches Gesetz

Konsumentenschützern geht der Entwurf der Justizministerin nicht weit genug. Konsumentenschützer der Arbeiterkammer bezeichnen das Gesetzesvorhaben als "konsumentenunfreundlich". Sie verlangen, dass Verträge, die in unzulässigen Werbeanrufen zustande gekommen sind, generell gegenstandslos sein sollten.
Wird der Vertrag auf Drängen des Unternehmens am Telefon abgeschlossen, soll er erst mit einer schriftlichen Bestätigung des Konsumenten wirksam werden. Telefonanrufe würden an Attraktivität verlieren, da die Rücklaufquote bei den schriftlichen Vertragsbestätigungen gering wäre. Darüber hinaus sollen in Zukunft Unternehmen und Ämter ihre Rufnummern nicht mehr unterdrücken dürfen.

Gewonnen!

"Sie haben gewonnen" – viele Konsumenten erhalten unerbetene Telefonanrufe, in denen ihnen ein angeblicher Gewinn mitgeteilt wird. In Wirklichkeit dient der Anruf nur zu Werbezwecken. Die Unternehmen nennen – wenn überhaupt – nur ihren Firmennamen. Anschrift oder Sitz des Unternehmens sowie eine Telefonnummer werden Verbrauchern fast nie mitgeteilt.
Die Telefonkeiler sind nur auf Daten des Angerufenen aus, vor allem auf dessen Kontodaten. Viele Konsumenten wissen durch die geschickte Gesprächstaktik am Ende des Anrufs gar nicht, dass sie einen Vertrag abgeschlossen haben. Das böse Erwachen kommt für viele erst, wenn sie einen Blick auf ihren Kontoauszug werfen.

kripo-online.at, 9. August 2010