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School-Shooting
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Das Wiener Modell
Österreich hat noch keinen Fall von „School-Shooting“ und das soll so bleiben. Die Polizei in Wien setzt Empfehlungen von Experten um und legt den Schwerpunkt der Prävention auf die Früherkennung. Ein praktikables Modell.
Die Polizei ist schon seit vielen Jahren mit Gewaltpräventionsprogrammen in den Wiener Schulen tätig. Etwa 100 Gewaltpräventionsbeamte betreuen Schüler, Lehrer und Eltern mit ihrem fachlichen Wissen. Sie wurden im Landeskriminalamt ausgebildet und versehen in verschiedenen Polizeidienststellen Dienst. Michael Sonvilla wurde im Jahre 2006 zur Kriminalprävention des Landeskriminalamtes zugeteilt. Als Verantwortlicher für Jugendgewalt nahm er sich auch schwerwiegender Probleme an und kam zwangsläufig in Kontakt mit der psychologischen Abteilung des Wiener Stadtschulrates. Dabei stieß er auf die ersten Fälle von Leaking (= Durchsickern von Hinweisen). Im Zuge einer Ausbildung bei Dr. Jens Hoffmann, Geschäftsführer des „Team Psychologie & Sicherheit“, einem Verbund von Kriminal- und ehemaligen Polizeipsychologen und durch ein Praktikum bei der Frankfurter Polizei vertiefte er sein fachliches Wissen. Seine Kriseninterventionen, die gemeinsam mit Schulpsychologen erfolgten, bedurften jedoch noch eines theoretischen Gerüsts und einer Verankerung im polizeilichen Handlungsspektrum. Michael Sonvilla, Mag. Alexander Knoll und ich stellten an den Landespolizeikommandanten ein Antrag zur Gründung einer Projektgruppe, die folgendes Ziel zum Inhalt haben sollte: Ausarbeitung von Richtlinien für angemessenes polizeiliches Handeln im Zusammenwirken mit anderen Institutionen (Schulpsychologie, Jugendamt, etc.) bei Umgang mit Drohungen, sowie das Bedrohungsmanagement an Schulen und anderen „Ausbildungsstätten“. Gemeint ist die Drohung mit der Ausübung zielgerichteter schwerer Gewalt, Tötung von Schülern und Lehrern durch Jugendliche an Schulen, sogenannte „school shootings“ durch die Anwendung von Waffengewalt oder durch den Gebrauch anderer Mittel. Im Vorfeld der Drohung, dem Durchsickern von Hinweisen, sogenannte „Leakings“, sind präventive Interventionen zielführend. Die Polizei ist die erste Anlaufstelle bei Drohungen und Hinweisen auf schwere zielgerichtete Gewalt und hat in diesem Stadium der Früherkennung nicht nur die gesetzliche Pflicht im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten tätig zu werden, sondern wir sehen uns als zentrale Drehscheibe für den Informationsaustausch. Der Projektauftrag zur „Prävention schwerer zielgerichteter Gewalt an Schulen“ wurde im Juli 2009 erteilt, das Projekt Ende 2010 abgeschlossen und in die Linienorganisation übergeführt.
Klare Zuständigkeiten. Das Phänomen der steigenden zielgerichteten Gewaltandrohungen (seit 2006) und der damit verbundenen Kriseninterventionen der Schule, des Amtes für Jugend und Familie und der Polizei „zwingt“ die Behörden zur Zusammenarbeit. In der Vergangenheit erfolgte dies unkoordiniert und mit ständig wechselnden Personen. Vor Projektbeginn wurden die Drohungen und das Auftreten von Leaking-Fällen, je nach Kenntnisnahme und Meldung durch die Polizeiinspektionen bzw. Stadtpolizeikommanden, die Außenstellen des Landeskriminalamtes, das LKA-Assistenzbereich 04 (Kriminalprävention) sowie durch die Schulen selbst behandelt. Verschiedenste Zugänge und subjektive Wahrnehmungen (Ängste) der handelnden Personen führten dazu, dass es einerseits zu Überreaktionen kam, andererseits die Bandbreite bis zur Negierung der Drohung reichte. Es gelangten Fälle unterschiedlicher Bedrohungsqualität zu starker medialer Präsenz, erschwerten die Krisenintervention und hatten teils eine überzogene polizeiliche Reaktion zur Folge. Mit Verbesserung und Koordinierung der Vorgangsweise seit Projektbeginn werden die Fälle in strukturierter Zusammenarbeit behandelt und durch klare Zuständigkeiten wesentlich effizienter erledigt.
Assistenz- und Servicedienstleistung. Die Kriminalprävention versteht sich in Wien als Assistenz- oder Servicedienstleistung (ähnlich den Spurenauswertern oder Polizeifotografen) und sehr oft ist die Zusammenarbeit mit operativen Organisationseinheiten sinnvoll und notwendig. Der wesentlichste Punkt einer Gefährdungsanalyse ist: • Wie gefährlich ist die momentane Situation einzuschätzen? • Wie weit sind Planungen gediehen? • Gibt es schon Probe- oder Ausführungshandlungen? Die Antworten auf solche Fragen lassen sich im individuellen Fall erst geben, wenn bei einem bekannten Droher der Computer ausgewertet und eine Durchsuchung durchgeführt wurden. Bei einem unbekannten Gefährder sind Ermittlungsaufgaben zu bewältigen, um ihn auszuforschen. Von uns werden vertiefte Erhebungen im Umfeld und bei allen Beteiligten durchgeführt, um die Motivlage und den Planungsgrad feststellen zu können. Die operativen Schritte werden in kooperativer Fallbearbeitung mit dem Ermittlungsbereich des Landeskriminalamtes, Ermittlungsbereich 01, durchgeführt. Diese Zusammenarbeit hat sich außerordentlich gut bewährt und hat Eingang in die für uns maßgebliche Dienstanweisung gefunden. Fälle mit sofortiger Bildung von Kriseninterventionsteams (KRIT) zeigten, dass eine unmittelbare Intervention deeskalierend wirkt. Das subjektive Sicherheitsgefühl der Betroffenen (Schule, Eltern, Schüler und Lehrer) steigt mit einem koordinierten Vorgehen solcher Teams. Ein Kriseninterventionsteam, bestehend aus je einem Vertreter der Schulpsychologie, LKA EB 01 (Leib/Leben) und AB 04, wird bei vorhersehbarem Bedarf noch durch zwei Mitarbeiter des Amtes für Jugend und Familie ergänzt.
Schulische Krisenteams. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Arbeitspakete orientierten wir uns unter anderem an den Empfehlungen des Arbeitskreises Baden-Württemberg, der nach dem School-Shooting von Winnenden 2009 Präventionsmaßnahmen vorschlug. In schulischen Krisenteams sollten Lehrer eine erste Entscheidung über die Qualität einer Drohung oder eines Leakings treffen und die Interventionen darauf abstimmen. Das Modell wird von der Abteilung Schulpsychologie des Wiener Stadtschulrates zum jetzigen Zeitpunkt abgelehnt, da die Schulung und Betreuung dieser Krisenteams sehr aufwändig ist. In einem ersten Schritt wird daher eine flächendeckende Information aller Direktoren über Krisenmanagement in Form einer Fortbildung erfolgen. Dass die ablehnende Haltung der Schulpsychologie berechtigt ist, davon konnten sich Sonvilla und der Autor anlässlich einer Dienstreise nach Frankfurt überzeugen. Bei einer interdisziplinären Veranstaltung zum Thema Schulamok berichteten mehrere Lehrer und Schulleiter, dass sich die schulischen Krisenteams aus mehreren Gründen nicht bewährten. Vor allem hat die zu kurze Ausbildung mehr zur Verwirrung, denn zur Klärung der Aufgaben beigetragen. Ein Vertreter der Schulbehörde teilte mit, dass nur in 10 % der Schulen funktionierende Krisenteams etabliert werden konnten.
Kooperation. Im Rahmen eines von der Wiener Polizeidirektion veranstalteten 3tägigen Seminars erfolgte die Vernetzung der Projektteilnehmer und der Kooperationspartner (Amt für Jugend und Familie, Stadtschulrat – Schulpsychologie, Behördenvertreter, LKA-Ermittlungsbereich, Staatsanwaltschaft). Durch die gemeinsame Fortbildung konnte ein gemeinsamer Wissensstand und Verständnis für die Tätigkeiten der jeweils anderen Partner erreicht werden. Bewährt hat sich die Zusammenarbeit ausgewählter Mitarbeiter, die mit der Thematik vertraut sind. Als Seminarleiter konnte Dr. Jens Hoffmann gewonnen werden. Die Grundkonzeption unseres Projekts folgt, neben anderen Quellen, seinen wissenschaftlichen Empfehlungen für das Bedrohungsmanagement.
Medienarbeit und Information. Unsere Erfahrung ist: je größer der Personenkreis, der von der Drohung Kenntnis erlangt, desto höher ist die Gefahr der Ausbreitung einer Panik. Es ist dann vollkommen ohne Belang, wie gefährlich die Drohung eingeschätzt wird, weil das Verbreiten der Nachricht selbst eine Dynamik entwickelt, die nur schwer kontrollierbar ist. Mangels konkreter Informationen werden mit der Nachricht Ängste, Spekulationen und Gerüchte transportiert. Zwischen Schülern verbreitete Spaß-„Droh-SMS“ tragen zu einer weiteren Aufheizung der Stimmung bei. Wenn besorgte Eltern ihre Kinder aus dem Unterricht holen, das Schulsekretariat mit Anrufen bombardiert wird, Lehrer vor leeren Klassen stehen, ist eine sachliche, beruhigende Medienarbeit gefordert. Als wenig dienlich hat sich die Weitergabe zu vieler Details an Print- oder TV-Medien erwiesen. Zitieren oder Zeigen von Drohschreiben birgt die Gefahr, dass Trittbrettfahrer oder Nachahmungstäter auftreten. Die Reaktion der Medien auf eine Drohung ist entscheidend für den weiteren Verlauf einer derartigen Krise.
Drohungen gegen Institutionen. Im Mai 2010 wandte sich die Richterin eines Wiener Bezirksgerichts an uns, da sie in einem Obsorgeverfahren von einem enttäuschten Vater bedroht wurde. Die von uns erstellte Gefährdungseinschätzung und das folgende Bedrohungsmanagement fand in Justizkreisen große Beachtung. Das Projektziel wurde ausgeweitet und auf die Zuständigkeit für die Einschätzung der Gefährlichkeit von Drohungen mit schwerer Gewalt gegen Repräsentanten aller staatlichen und nichtstaatlichen Einrichtungen. Ausgenommen sind Drohungen mit offensichtlich politischem oder religiösem Hintergrund und Beziehungsgewalt. Diese werden von anderen spezialisierten Organisationseinheiten der Wiener Polizei bearbeitet. Die Instrumente der Bewertung von Drohungen sind die gleichen, die Herausforderungen, vor die wir gestellt sind, gestalten sich etwas anders. Drohungen gegen Richter, Sachwalter und Gutachter werden von Tätern als Mittel der Wahl eingesetzt, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen. Gehäuft treten sie in zivilrechtlichen Verfahren der ersten Instanz auf: in Sorgerechts-, Scheidungs-, Sachwalterschafts- oder Exekutionsverfahren. Der Täter fühlt sich in für ihn existenziellen Lebensbereichen bedroht und zieht daraus die Rechtfertigung Gewalt anzuwenden. Bei einem großen Teil der an uns herangetragenen Fälle wurden die Täter bereits früher psychiatrisch diagnostiziert.
Problemfelder. Bei jedem Fall besteht die Gefahr eine Situation nicht adäquat zu beurteilen bzw. einzuschätzen. Mit einer Verbesserung der Informationsgüte sinkt die Wahrscheinlichkeit von Falschinterpretationen. Durch Besprechungen im Team sowie durch Einholung externer Meinungen sollen Fehleinschätzungen möglichst minimiert werden. Ein Restrisiko wird aber immer bestehen bleiben. Im Fokus des polizeilichen Denkens steht Sicherheit an erster Stelle. Auf außergewöhnliche Situationen sollen angemessene Reaktionen erfolgen: so könnte ein Zuviel an Sicherheit unerwünschte Nebenwirkungen, z.B. Medienrummel, Panik, ausufernde Personalkosten, etc. hervorrufen; zu wenig Sicherheit unter Umständen eine Katastrophe bewirken. Alle Fälle stellen sich bei der Bewertung unterschiedlich dar. Die Bearbeitung bedeutet einen permanenten Lernprozess und mit jeder erreichten Lösung eröffnen sich neue Fragen und Perspektiven. Für Fälle, in denen Ex-Schüler als potenzielle Täter in Frage kommen, gibt es derzeit keine zielführenden Lösungsvorschläge. In Vorarlberg (Februar 2010) und Niederösterreich (Mai 2009) wurden School-Shootings von Ex-Schülern nur knapp vor der Ausführung verhindert. Polizeiliche Prävention bewegt sich daher ausschließlich im Hellfeld. Wir können keine Vermutungen über die Dunkelziffer von Leakings anstellen. Wir sind auf die Meldungen von Leakings angewiesen, da es keine umrissene Risikogruppe gibt. Bei ehemaligen Schülern reduziert sich die Chance erheblich, dass auffällige Verhaltensweisen in den polizeilichen Fokus geraten. Aus unseren Erfahrungen wissen wir inzwischen, dass sichtbare Polizeipräsenz an einer Schule im Falle einer Amokdrohung problematisch erscheint, da sie Auslösefaktor für nicht beherrschbare Verbreitung von Gerüchten und Panikreaktionen der betroffenen Personengruppen sein kann. Durch das Wort „Amok“ tritt ein Schutz- und Fluchtreflex ein, dem sich niemand entziehen kann. Wir werden daher zu erreichen versuchen, dass bei Drohungen als Ersteinschreiter zivile Kräfte intervenieren. In den von uns bearbeiteten Fällen versuchen wir mit Hilfe unserer Kooperationspartner für den Gefährder ein möglichst engmaschiges Betreuungskonzept zu organisieren. Dadurch soll eine weitere Beobachtung seines Verhaltens sichergestellt und ihm die Möglichkeit geboten werden, jene Problematiken, die zu diesem Verhalten geführt haben, zu bearbeiten. Auch nach Abschluss der Krisenintervention halten wir Kontakt zu den betreuenden Einrichtungen und Eltern, um den Erfolg unserer Interventionen zu überprüfen.
Resümee. Die Polizei sollte sich im Klaren sein und das Bewusstsein schaffen, dass der verantwortungsvolle Umgang mit Hinweisen die beste Möglichkeit darstellt, präventiv zu wirken und schwere zielgerichtete Gewalttaten zu verhindern. Um eine effiziente und nachhaltige Krisenintervention durchzuführen, sind Ablaufstrukturen und klare Zuständigkeiten sowohl im eigenen Bereich als auch bei den Kooperationspartnern erforderlich. Unser Modell hat auch gezeigt, dass das subjektive Sicherheitsgefühl bei den betroffenen Personen und Institutionen erheblich verbessert wurde. Das zuvor erfahrene Ohnmachtsgefühl bei Bedrohungssituationen ist Vertrauen in das Bedrohungsmanagement der Polizei und der Kooperationspartner gewichen. Dass unser Projekt zu einem erfolgreichen Abschluss gekommen ist und nicht, wie viele andere zuvor in einer Schublade abgelegt wird, hat vor allem einen Grund: Großzügige und verständnisvolle Unterstützung durch die gesamte Polizeispitze und Führungspersönlichkeiten der Kooperationspartner in Wien, die unser Anliegen zu ihrem gemacht haben und so einen wesentlichen Beitrag zu einem professionellen Umgang mit dem Schreckgespenst „Amokdrohung“ geleistet haben. Harald Geyer
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