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Ellingers Kommentar
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Strafe muss sein
Strafe als Instrument zur Bekämpfung der Kriminalität, general- und spezialpräventive Wirkungen wurden bereits seit den 60iger Jahren geleugnet und denunziert.
Es ist unbestritten, dass der Vollzug einer Strafe, seine Dauer und Form von kriminalpolitischen Erwägungen abhängt. Für das Strafrecht richtet sich der Schutzwert eines Rechts nach dem Grad des sozialen Schadens, den eine Rechtsgutverletzung hervorruft. Das moderne Strafrecht setzt nicht mehr auf einen metaphysischen Schuldausgleich, sondern primär auf Resozialisierung und subsidiär auf Sicherung. Das Sühneverständnis, das man ungeachtet dessen nicht wegdiskutieren sollte, hat aber seine Bedeutung vor allem darin, dass die Allgemeinheit der Normunterworfenen die Strafe letztlich als Ausgleich für die Rechtsgutverletzung gerecht empfinden kann. Die Spezialprävention stellt sich als Einwirkung auf den Täter dar. Strafe ist definitionsgemäß die Zufügung eines Übels, das den Täter künftighin davon abhalten soll, neuerlich straffällig zu werden und daneben auch Sühne sein soll, durch die der Bestrafte ein ideelles Äquivalent leistet. Daneben soll die Strafe eben ganz wesentlich der Resozialisierung des Täters dienen. Das Institut der Generalprävention ist durch zwei wesentliche Aspekte gekennzeichnet: einerseits wirkt die durch Strafe erzielte Abschreckung auf präsumtive Täter (Aspekte der speziellen und generellen Normtreue), andererseits dadurch, dass durch die Bestrafung von Tätern der Rechtsordnung Geltung verschafft wird.
Strafe beeinflusst. Auch wenn dies nicht im streng wissenschaftlichen Sinne beweisbar ist, kann doch davon ausgegangen werden, dass der Durchschnittsmensch durch Strafdrohungen beeinflussbar ist (Roxin, Sinn und Grenzen staatlicher Strafe, JuS 380, Fn 9). Es ist schließlich leicht einsehbar, dass, würde der Gesetzgeber künftighin von der Bestrafung überhöhter Geschwindigkeiten im Straßenverkehr absehen, eine wegen des Wegfalls eines Strafrisikos erheblich größere Anzahl von Fahrzeuglenkern mit gefährlichen Geschwindigkeiten in unseren Städten und Dörfern unterwegs wäre. Zu Recht hat Hauptmann schon 1977 (Sozialpsychologische Aspekte der Generalprävention, RZ 6/1977, 133f) auf den sozialpsychologischen Zusammenhang hingewiesen. Historisch gesehen führte der Weg von der privaten Rache zum staatlichen Strafmonopol. Eine funktionierende Strafjustiz stellt gestörte Gleichgewichte innerhalb der Gemeinschaft wieder her, schafft Vertrauen in die Rechtsordnung und erzeugt ein Klima, in dem die überwiegende Mehrheit der Gesellschaft motiviert bleibt, die Mindestregeln eines geordneten Zusammenlebens einzuhalten. Die Strafe ist somit Bestandteil jener Kräfte, die das gesellschaftliche Zusammenleben möglich und erträglich machen. Rechtsgetreues Verhalten kann nur von jemandem verlangt werden, der über Rechtsbrecher verhängte Strafen noch als gerecht empfinden kann. Andernfalls würde er sein eigenes rechtsgetreues Verhalten unter dem Gesichtspunkt überdenken, dass ein Anderer sich durch Rechtsbruch mehr oder weniger risikolos Vorteile verschaffen kann. Der nächste Schritt wäre dann bereits der Rechtsbruch, der infolge einer Kettenreaktion nach dem Versagen der Rechtsordnung zu einem Auseinanderfallen der Gesellschaft führen würde. Die kriminalpolitische Initiative „Mehr Sicherheit durch weniger Haft“ weist auf einen unterschiedlichen Rechts- und Sanktionengebrauch in Österreich hin (Ost-Westgefälle), spricht sich gegen die Beachtung generalpräventiver Erwägungen bei der bedingten Entlassung aus und kritisiert den Mangel an entsprechenden Evaluierungsverfahren. Aus dem Bereich der Strafrechtslehre und der Rechtsphilosophie wird gegen eine aus dem Gesichtspunkt der Generalprävention ausgemessene Strafe häufig eingewendet, dass eine Strafe, die die Strafwürdigkeit des Täters überschreitet, ungerecht sei, weil der Verurteilte für die kriminellen Neigungen Anderer nicht verantwortlich sei. Von Seiten der Soziologie wird behauptet, dass die Theorie der Generalprävention unwissenschaftlich, empirisch nicht gesichert und in der Praxis wirkungslos sei.
Kriminalitätsbelastung eklatant. Nun kann man über Kriminalprävention schlecht ohne Betrachtung der Kriminalitätsbelastung sprechen. Die Ausgangslage erscheint wenig erfreulich. Die Kriminalität ist sowohl lang-, als auch mittelfristig betrachtet im steten Steigen begriffen. Daran vermag auch ein immer wieder feststellbares kurzfristiges Stagnieren der Kriminalität, das nicht zuletzt auch durch ein geändertes Anzeigeverhalten bedingt ist, nichts zu ändern. Einige grundlegende statistische Zahlen: Im Jahre 1990 gelangten 457.623 Straftaten zur Anzeige, davon wurden 44,2% aufgeklärt. Von 176.649 ermittelten Tatverdächtigen waren 19.164 Jugendliche und 32.531 Ausländer. Im Jahre 2000 gelangten 560.306 Straftaten zur Anzeige, davon wurden 48,7% aufgeklärt. Von 199.310 ermittelten Tatverdächtigen waren 27.903 Jugendliche und 45.685 Ausländer. Im Jahre 2009 gelangten 591.597 Straftaten zur Anzeige, davon wurden 39,9% aufgeklärt. Von 246.378 ermittelten Tatverdächtigen waren 33.063 Jugendliche und 69.791 Ausländer. Besorgniserregend bei dieser Entwicklung der Kriminalität ist nicht nur die steigende Quantität, sondern mehr noch die Qualität, die sich in einer Zunahme der Gewaltbereitschaft, der organisierten Kriminalität, der Jugend- und Ausländerkriminalität manifestiert.
Vernunft bei Reformvorhaben. Diese Hinweise auf die Kriminalitätsentwicklung bedeuten kein verstecktes Votum für bedingungslose Härte, sondern nur einen Hinweis auf die Anwendung praktischer Vernunft und Augenmaß bei kriminalpolitischen Reformvorhaben, die in den letzten Jahren bedauerlicherweise weitgehend zu vermissen sind. Mit der erforderlichen Zukunftsorientierung der Strafrechtsordnung ist aber vor allem auch der Sicherheitsgedanke angesprochen. Die Bürger erwarten vom Staat, der gesellschaftlichen Risikoproduktion externe Grenzen zu setzen und die gegenwärtige Existenz, aber auch die bedroht erscheinende Zukunft zu sichern. Einmal mehr sei daher gesagt: Sicherheit ist eine vordringliche Aufgabe des Staates geworden, von deren Erfüllung seine Legitimität ebenso abhängt, wie von der Erhaltung materiellen Wohlstands. Da der Staat seine Aufmerksamkeit somit auch auf dispositionelle Gefahren zu richten hat, ist auch der präventive Charakter der Staatstätigkeit unübersehbar. Will man Repression vermeiden, so besteht der einzige Ausweg in der Prävention.
Therapieresistent. Zweifelsohne gilt nach wie vor die Regel, dass der beste Schutz vor Verbrechen ein gebesserter Täter ist. Wie uns die Erfahrung aber lehrt, ist es falsch zu glauben, dass man mit genügend Geld und den richtigen Methoden jeden Kriminellen bessern könnte. Viele Straftäter sind, wie uns die Realität beweist, gegen Therapie resistent. Wenn aber die Resozialisierung natürliche Grenzen hat, muss Straftätern umso mehr jene Grenzen aufgezeigt werden, deren Überschreitung die Gesellschaft zu dulden nicht bereit ist. Tatsächlich brauchen gesellschaftliche Entwicklungen ihre Zeit. Es hat Jahrzehnte gedauert, bis die Milde der Gesetze, die milden Praktiken der Gerichte und Strafvollzugsbehörden bei den Übeltätern Wirkung gezeigt haben, was zu einem Ansteigen der Straftaten geführt hat. Es erscheint daher hoch an der Zeit, den seit Jahrzehnten beschrittenen Weg größtmöglicher Milde, gepaart mit dem Versuch den Täter nicht zu bestrafen, keine Sühne einzufordern, vorsichtig zu verlassen. Dass der Glaube, Straftäter einfach resozialisieren zu können, durch die Lebensrealität längst widerlegt ist, wissen wir. Dies kann natürlich nicht heißen, dass die Aspekte der Resozialisierung vernachlässigbar wären, sie müssen vielmehr Schwerpunkt des Strafvollzuges sein. Zu überlegen aber ist, was Resozialisierung tatsächlich bewirken kann.
Jeder Dritte rückfällig. Von allen im Jahre 2004 verurteilten Straftätern sind bis 2008 37% wieder rückfällig und neuerlich verurteilt worden. Das bedeutet aber, dass mehr als jeder dritte Verurteilte in relativ kurzer Zeit erneut straffällig wird. Ein eher niederschmetterndes Ergebnis. Dafür gibt es eine Reihe von Ursachen. Fehlentwicklungen in der Persönlichkeit eines Täters lassen sich nicht kurzfristig verkehren, in allzu vielen Fällen auch niemals. Das Problem der Resozialisierung ist es, dass sie viel Zeit und Geduld benötigt, vor allem aber nur unter ganz hervorragenden persönlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen funktioniert. Gerade diese Rahmenbedingungen aber haben sich dramatisch verschlechtert. Die finanzielle Situation des Staates lässt vielfach echte Resozialisierungsmaßnahmen gar nicht zu. Die Gefängnisse sind trotz mehrerer „Haftentlastungspakete“ überfüllt, die personelle Situation der Justizanstalten, der Bewährungshilfe und anderer Hilfsorganisationen ist mehr als prekär, die Möglichkeiten eines Haftentlassenen vor allem in Zeiten der Wirtschaftskrise Arbeit zu finden, sind äußerst beschränkt. Der Weg zurück in die Kriminalität und damit zurück ins Gefängnis ist vorgezeichnet.
Straftäter brauchen Sühne zur Resozialisierung. Die Versuche Sühne und Strafe im Wege von Weihnachtsbegnadigungen und anderen Gnadenakten zu verhindern und einzuschränken sind in erster Linie vom Bestreben gekennzeichnet, den Strafvollzug zu entlasten und haben mit Resozialisierung herzlich wenig zu tun. Es darf nicht übersehen werden, dass auch der Straftäter die Sühne zur Resozialisierung benötigt. Er muss das Gefühl bekommen für seine Straftaten Sühne geleistet zu haben, nichts mehr schuldig zu sein. Mit allzu viel Milde und Gnade nimmt man Straftätern diese notwendige Möglichkeit. Resozialisierungsarbeit darf daher nicht nach dem „Gießkannen-Prinzip“ erfolgen, sondern es muss jeder Einzelne nach Eignung und Leistung behandelt werden. Es bedarf eines effizienten Systems von Belohnung und Bestrafung in den Justizanstalten Gnade, Vergebung, Barmherzigkeit, Absolution gehören zu den Grundlagen christlicher Moral. Der Sieg der Menschlichkeit über die tierische Natur und das alttestamentarische „Auge um Auge, Zahn um Zahn“. Schon Nietzsche weist darauf hin, dass Gnade, Schuld- und Strafnachlass die Selbstaufhebung der Gerechtigkeit sein kann.
Das Opfer ist schuldig? Betrachtet man so manche Diskussion um Strafe, Sühne und Resozialisierung so fallen einem wiederum Niezsches Worte ein, dass es der Luxus einer Gesellschaft sei, die es sich leistet, ihre Schädiger straflos zu lassen. Und mir fällt auch ein Zitat aus einer frühen Novelle Franz Werfels ein: „Nicht der Mörder, der Ermordete ist schuldig“. Diese Auslöschung der Gegensätze wird uns tagtäglich in den Medien dargeboten, ohne jemanden tatsächlich zu berühren. Wir haben es gelernt, Lässigkeit als Milde und Nachsicht als Erbarmen zu verstehen, was weniger Ergebnis moralischer Festigkeit als eine Politik der Worte ist, deren Opfer wir längst geworden sind. „Die Demut ist die größte Kraft“ schrieb Dostojewskij. Wer sich unendlich überlegen fühlt, zeigt sich verzeihend und schonungsvoll – man kann sich die Demut, großzügiges Verzeihen eben leisten. Diese alles verzeihende Allmacht, die ihren Zorn nur noch an denen auslässt, die ihr zu widersprechen wagen, wurde zur modernen Tyrannei. Wie trügerisch das Sicherheitsgefühl ist, das sie verleiht, machen uns Terroranschläge in den europäischen Metropolen ebenso wie tägliche Gewaltausbrüche Jugendlicher, sinnlose Gewalttaten bis hin zu Morden und tägliche Raubüberfälle deutlich. Jeder kann von den Waffen derer getroffen werden, deren Feindseligkeit und Bösartigkeit man im Namen der Menschlichkeit und Nächstenliebe, des liberalen Gesellschaftsverständnisses wegen zu tolerieren, ja, zu verteidigen, gelernt hat. Die katastrophalen Wirkungen der Selbstaufhebung der Gerechtigkeit zeigt sich dann, wenn den Opfern und nicht den Verbrechern das Unverständnis der Gesellschaft entgegenschlägt. Die Allmacht der Verzeihung wird zur Gewalttat an den Schwachen! Es ist nun einmal so, dass es Patentrezepte weder für die Bekämpfung der Kriminalität noch für die Resozialisierung gibt. Um die ausufernde Kriminalität bekämpfen zu können bedarf es der Strafe und die Resozialisierung bedarf der Sühne. Der Schuld muss Sühne folgen. Notwendig ist eine „Zweigleisigkeit“: Strafe und Hilfe. Und auf jedem Gleis muss der Staat Augenmaß und Autorität zeigen. Alfred Ellinger
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